Fehlende Hygienedokumentation
Der Hygieneplan liegt vor, die tägliche Durchführung ist nirgends belegt. Ohne Eintrag gilt die Maßnahme als nicht erfolgt.
Die Anwendung für die öffentliche Apotheke
Offizinwerk führt mehrere Gebiete des Apothekenbetriebs in einem Programm zusammen: den Pflichtenkatalog mit Handbuch und Nachweisen, die Herstellung mit Plausibilitätsprüfung, Protokoll und Etikett, die Betäubungsmittelkartei mit der monatlichen Bestandsprüfung, die arbeitstägliche Durchsicht der Rückrufe und Rote-Hand-Briefe, die Fristen des Jahres und den Revisionsordner für die Besichtigung. Zehn Module, einundsechzig Ansichten, ein Abgleich, ein Stand.
Windowsanwendung für die Apotheke. 30 Tage kostenlos erproben. Ab 24 Euro netto je Monat bei jährlicher Zahlweise.
470 Pflichten mit Fundstelle, zu jeder eine Musterfassung mit Ablauf, Rollen und Flussdiagramm, dazu die Formulare für die Nachweise und der Revisionsordner für die Besichtigung. Bedienbar auch von jemandem, der mit Qualitätsmanagement bisher nichts zu tun hatte: Jeder Schritt sagt, was zu tun ist und warum.
30 Tage kostenlos den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen erkunden; die vollständigen Anweisungen und die Ausfuhr kommen mit der Lizenz. Ihre Inhalte liegen auf dem Server nur verschlüsselt, mit einer benannten Ausnahme beim Umstieg von einem bisherigen System.
Bildschirmfoto der Anwendung. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.
In zwei Minuten
Windowsanwendung, ab 24 Euro netto je Monat bei jährlicher Zahlweise, 30 Tage kostenlos zu erproben. Die ausführliche Fassung steht unter diesem Block.
Der Umfang
Offizinwerk ist als Qualitätsmanagementsystem entstanden, und das ist bis heute sein größtes Modul. Dabei geblieben ist es nicht. Daneben stehen die Rezeptur mit Prüfung, Protokoll und Etikett, die Betäubungsmittelkartei, die Arzneimittelrisiken mit der arbeitstäglichen Durchsicht, der laufende Betrieb mit Messreihen, Geräten und Schichtübergabe, das Personal mit Schulung und Vertretung, die Fristen des Jahres, alles, was eine Besichtigung verlangt, und das Offizinwerk-Wiki, in dem die Pflichten des Katalogs, ihre Musterfassungen, die Pflichtunterweisungen und die 256 Rechtsquellen des Rechtsmonitors nachzuschlagen sind, zusammen 2751 Artikel. Was eine Apotheke sonst in Ordnern, Tabellenblättern und Kalendern führt, läuft hier in einem Programm zusammen, mit einem Abgleich und einem Stand.
Zehn Module, einundsechzig Ansichten.
Zwölf Bereiche setzen eine höhere Lizenzstufe voraus; welche, steht an der Kachel. Die übrigen neunundvierzig führt das Menü auch in der Stufe Basis. Was ein Bereich im Einzelnen tut, steht weiter unten unter „Funktionen“ und im Programm selbst unter „Hilfe“.
Die Bereiche, von denen sonst auf dieser Seite nicht die Rede ist. Die Beschreibungen sind aus dem Programm übernommen, wo sie über dem jeweiligen Bereich stehen.
Die Kartei der Betäubungsmittel. Je Mittel eine Karte mit den Zugängen und Abgängen; der Bestand nach jeder Buchung wird gerechnet und nicht eingetragen. Am Ende jedes Kalendermonats sind Eintragungen und Bestand zu prüfen.
Rezeptur und Defektur: Herstellungsanweisung, Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung, Protokoll, Prüfung des Ergebnisses und Freigabe durch eine Apothekerin oder einen Apotheker.
Die Beurteilung einer Rezeptur mit Unterstützung des Dienstes. Was hinausgeht, steht vorher in der Vorschau und wird einzeln freigegeben; die Beurteilung nach § 7 Abs. 1b der Apothekenbetriebsordnung trägt ein Apotheker ein und nicht das Programm.
Die Herausgabe der Herstellungsdaten an ein anderes Programm, als Tabelle oder im Format der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Vor dem Erzeugen steht, was hinausgeht und was fehlt; der Vorgang wird als Nachweis abgelegt.
Das Verzeichnis der Gefahrstoffe nach § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung, dazu die Betriebsanweisung, die jährliche Unterweisung daraus, die Gefährdungsbeurteilung und die Lagerung. Die Einstufung wird aus dem Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten eingetragen; das Programm schlägt keine vor.
Je Messstelle ein Ort mit Sollbereich, Messgerät und Rhythmus. Darunter die Messreihe und zu jeder Abweichung die Bewertung mit Begründung.
Die Termine und Fristen auf einem Blatt: die Termine, die die Apotheke selbst einträgt, und die Fristen, die die übrigen Bereiche rechnen. Hier wird der Notdienst eingetragen, den die Kammer eingeteilt hat. Das Programm teilt keinen Dienst ein.
Die Pläne für den Ernstfall: Stromausfall, unterbrochene Kühlkette, Ausfall der Datenverarbeitung, Einbruch. Jeder Plan nennt die Meldekette und wird geprobt.
Was die nächste Schicht wissen muss, je Übergabe eine Zeile. Die folgende Schicht nimmt sie zur Kenntnis; damit ist belegt, dass die Information angekommen ist.
Wer vertritt wen, und was bleibt liegen. Das Register führt die Abwesenheiten der Apothekenleitung samt der vertretenden Person und ihrer Befugnis und rechnet die Grenzen des § 2 Abs. 5 und 6 der Apothekenbetriebsordnung mit.
Was bei einem Lieferengpass zu tun ist, Schritt für Schritt: Verfügbarkeit anfragen, Austausch prüfen, Rücksprache halten, abgeben und den Vorgang belegen.
Das Fortbildungskonto je Person: besuchte Veranstaltungen mit Punkten, Kategorie und Nachweis, dazu der Stand gegenüber dem Fortbildungszertifikat der Kammer.
Der Plan für neue Mitarbeitende: was in welcher Woche zu zeigen ist und wer es abzeichnet.
Die Verleihakte je Mietgerät: Tagessatz, Wochensatz, Kaution, Zustand, Aufbereitung und Verleihstatus. Das Gerät selbst steht im Register Geräte; die Akte verweist darauf und führt seine Stammdaten nicht zweimal.
Je Ausleihe eine Zeile: wer hat was wann bekommen, bis wann ist die Rückgabe vereinbart, wurde eingewiesen, ist die Kaution zurück und ist das Gerät nach der Rückgabe aufbereitet worden.
Alles, was in einem Jahr wiederkehrt, auf einem Blatt: wann es fällig wird, in welchem Monat sich etwas staut und wo eine Lücke ist. Verschoben wird dabei nichts.
Eine Selbstmessung, wie weit das Qualitätsmanagementsystem gediehen ist, über mehrere Felder und im Verlauf. Sie dient der eigenen Steuerung und ersetzt keine Besichtigung.
Häufungen über die Fehlermeldungen und Reklamationen hinweg, dazu die Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen gewirkt haben.
Die Sicherung Ihrer Daten auf einen eigenen Datenträger und die Wiederherstellung daraus.
Was der Anbieter mitteilt: Neuerungen im Programm, Wartungsarbeiten, Störungen und Rechtshinweise. Je Nachricht hält diese Apotheke fest, wer sie durchgesehen hat und was daraus folgte. Der Lesestand bleibt hier und geht nicht an den Anbieter.
Dreizehn Ansichten aus dem laufenden Programm. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.
Die Ausgangslage
§ 2a der Apothekenbetriebsordnung verlangt ein System, das Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten entspricht. In der Offizin ist daraus meist ein Ordner geworden, den niemand pflegt, bis sich der Pharmazierat ankündigt. Was dann in wenigen Tagen nachgetragen wird, erkennt ein geübter Prüfer an drei Stellen.
Der Hygieneplan liegt vor, die tägliche Durchführung ist nirgends belegt. Ohne Eintrag gilt die Maßnahme als nicht erfolgt.
Anweisungen verweisen auf Vorschriften in einer Fassung, die seit mehreren Novellen nicht mehr gilt, oder tragen keine Freigabe.
Für Kühlschrank und Lagerraum fehlen Tage, oder Soll und Ist stimmen über Monate hinweg auffällig genau überein.
Der Pharmazierat prüft nicht das System. Er greift einen realen Vorgang heraus und arbeitet sich rückwärts: Gibt es dazu eine Verfahrensanweisung, war sie zu diesem Zeitpunkt gültig, und kannte die handelnde Person sie?
Neu · Der Revisionsordner
Eine Besichtigung scheitert selten an der fehlenden Unterlage, sondern daran, dass niemand sie findet. Der Revisionsordner führt 349 Sollzeilen in fünfzehn Kapiteln, und je Zeile tragen Sie zweierlei ein: ob die Unterlage vorliegt und wo sie liegt. Für Papier den Ordner und das Register, für Dateien den Speicherort. Ohne Ablageort bleibt die Zeile offen.
Vier Datumsarten statt einer Abhakliste. Der Eichschein läuft ab, die Selbstinspektion wird im Turnus fällig, der Raumplan trägt einen Stand, die Approbationsurkunde verfällt nie. Die geführte Durchsicht legt Ihnen jede offene Zeile einzeln vor, mit vier Antworten je Schritt.
§ 22 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung verlangt die Vorlage auf Verlangen. Gefragt wird ohne Voranmeldung, und nicht immer ist die Leitung im Haus. Haben Sie die Unterlage, finden sie aber nicht, steht im Protokoll dasselbe wie bei jemandem, der sie nicht hat.
Bildschirmfoto der Anwendung. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.
Von der Betriebserlaubnis über Personal, Betäubungsmittel und Dienstbereitschaft bis zu Arbeitsschutz, Datenschutz und Abrechnung. Je Zeile die Rechtsgrundlage, damit erkennbar bleibt, woher die Forderung kommt.
Nicht jede Zeile trifft jede Apotheke. Über die bedingten entscheidet das Betriebsprofil; wo es das nicht hergibt, nennt die Zeile den Auslöser und die Apotheke entscheidet selbst.
Für Papier der Ordnername und das Register, für elektronische Ablagen Speicherort und Dateiname. Ohne Ablageort gilt die Zeile nicht als erledigt.
Der Eichschein läuft ab, die Selbstinspektion wird im Turnus fällig, der Raumplan trägt nur einen Stand, die Approbationsurkunde verfällt nie. Erst diese Unterscheidung macht aus einer Liste eine Überwachung.
Eine Schaltfläche stellt alle offenen, fehlenden und ablaufenden Pflichtzeilen hintereinander, je Schritt vier Antworten. Jede Antwort wird sofort geschrieben, unterbrechen ist jederzeit möglich. Am Ende steht ein Durchsichtsprotokoll.
Deckblatt, Register und je Kapitel eine Unterlagentabelle in der Bauform des gedruckten Registerordners, dazu die hinterlegten Dokumente. Derselbe Bericht geht in die Prüfmappe ein.
An jede Zeile lassen sich die Dateien anhängen, die dazugehören: der eingescannte Eichschein, der Prüfbericht, das Schreiben der Behörde. Mehrere auf einmal, auch durch Ziehen und Ablegen. Die Zeile zeigt dann, wie viele Unterlagen hängen. Umbenennen und Austauschen darf, wer eine Anweisung freigeben darf; das Entfernen löscht nichts, sondern storniert mit Grund, damit nachvollziehbar bleibt, was durch was ersetzt wurde. Eine Suche über Name, Endung, Datum, Person, Zeile und Kapitel findet eine Unterlage, ohne dass man die Kapitel durchsieht.
Sie wählen aus, was mitgeht: Kapitel oder einzelne Zeilen, die angehängten Unterlagen, die erzeugten Übersichten, das Nachweisbuch samt Zeitraum. Daraus entsteht entweder ein Archiv mit einem Verzeichnis, das zu jeder Datei Größe und Prüfsumme nennt, oder eine einzige PDF-Datei mit Deckblatt, Seitenzahlen und Lesezeichen, die sich ohne Zusatzprogramm öffnen und weitergeben lässt. Was sich nicht als Seite darstellen lässt, bekommt ein Blatt mit Name, Format, Größe, Prüfsumme und der Fundstelle im Archiv, damit die Lücke benannt ist und nicht verschwiegen. Jede fertige Ausfuhr schreibt einen Nachweis: wer sie erzeugt hat, wann, mit welchem Umfang.
Grün, wenn jede Pflichtunterlage vorliegt und ein gültiges Datum trägt, gelb, wenn in den nächsten sechzig Tagen etwas abläuft, rot, wenn etwas fehlt oder überfällig ist.
Eine Abhakliste fragt, ob die Unterlage vorliegt. Der Revisionsordner fragt zusätzlich, wo sie liegt. Diese zweite Angabe kostet beim Anlegen Zeit und entscheidet im Termin darüber, wie lange das Suchen dauert.
Der Termin
Das Apothekenrecht ist das eine. Das andere ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz, und er kommt im selben Termin. Darauf bereitet sich kaum jemand vor.
Viele Pharmazieräte tragen als Multiplikatoren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege auch Fragen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes in die Apotheke. Der Revisionsordner hält beide Teile nebeneinander bereit.
Vierzehn Kapitel folgen dem Betrieb, so wie ihn die Aufsicht abfragt.
Ein eigenes Kapitel, und mit einundvierzig Zeilen eines der umfangreichsten des Ordners.
Nicht über ein Konto bei uns. Die Apotheke erzeugt im Prüfmodus eine Lesemappe, die der Prüfer an seinem eigenen Rechner öffnet.
Auf unserem Server gibt es keinen Zugang für Fremde, und das ist keine Bequemlichkeitsfrage: Ein Zugang für Dritte wäre der Bruch mit der Zusage, dass niemand außer der Apotheke ihre Inhalte lesen kann.
In der Mappe liegen der Revisionsordner und die dort hinterlegten Unterlagen — also das, wonach in der Besichtigung zuerst gefragt wird. Das Qualitätsmanagementhandbuch, die erfassten Nachweise und die Selbstinspektion liegen nicht darin; dafür gibt es die Prüfmappe, die die Apotheke auf Verlangen vorlegt. Für keines von beidem muss sie jemandem die Tür zu ihren Daten aufschließen.
Neu · Arzneimittelrisiken
Offizinwerk holt die Meldungen selbst, legt sie Ihnen zusammen vor und hält fest, dass Sie sie durchgesehen haben. § 21 der Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass eine Apotheke Meldungen über Arzneimittelrisiken zur Kenntnis nimmt und das Erforderliche veranlasst. Bei einem Chargenrückruf fragt die Aufsicht später nicht, ob die Meldung gelesen wurde, sondern ob die Charge im Regal lag.
Zwei Antworten je Meldung. Durchgesehen, und was der Blick in den Bestand ergeben hat. Jeder Öffnungstag erzeugt daraus einen Nachweis mit Datum, Zahl der Meldungen, offenen Punkten und Namenszeichen. Abzeichnen darf nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung pharmazeutisches Personal.
Die Meldungen kommen aus verschiedenen Richtungen und in verschiedenen Formen: der Rückruf einer Charge, der Rote-Hand-Brief eines Herstellers, die Lieferengpassmeldung einer Behörde. Sie erreichen die Apotheke über Nachrichtenkanäle, Rundschreiben und Postfächer, und niemand hält nach, welche davon gelesen wurde. Bei einer Besichtigung wird nach beidem gefragt: wer wann durchgesehen hat und was daraus geworden ist.
Der Nachweis darüber wird selten geführt, weil er von Hand jeden Tag ein Blatt kostet. Hier entsteht er aus der Arbeit selbst, mit Datum, Zahl der Meldungen und Namenszeichen der Person, die durchgesehen hat.
Aus fünf Quellen: den beiden Nachrichtenkanälen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Archiv der Rote-Hand-Briefe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, dem Kanal der Rote-Hand-Briefe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und dessen Lieferengpassmeldungen. Abgerufen wird vom Server des Anbieters, nicht von jedem Arbeitsplatz aus; die Apotheke holt sich nur ab, was neu ist. Liefert eine Quelle den Wortlaut nicht vollständig — die Chargenbezeichnungen stehen bei einer davon hinter einer Anmeldung —, steht das an der Meldung, statt dass eine Lücke wie Vollständigkeit aussieht.
Eine Kachel auf „Heute“ führt in die Tagesprüfung. Oben steht als erster Satz, wann zuletzt ein Abgleich geglückt ist: Diese Angabe entscheidet, worauf sich die Abzeichnung stützt. Meldungen ohne Bestandsbezug lassen sich zusammen zur Kenntnis nehmen, Rückrufe nicht. Danach ein Klick auf „Tagesprüfung abzeichnen“, und es entsteht ein Nachweis mit Datum, Zahl der Meldungen, offenen Punkten und Namenszeichen. Abzeichnen darf nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung pharmazeutisches Personal. Wochenenden und die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes sind keine Öffnungstage; ein versäumter Öffnungstag lässt sich nachtragen, nur mit Begründung, und ist als Nachtrag erkennbar.
Zuerst die Packungen: Pharmazentralnummer, Chargenbezeichnung, Verfall, Anzahl. Die Bewertung entsteht daraus und wird nicht geraten. Eine genannte Charge heißt betroffen, eine ähnliche oder eine unvollständig gelesene Chargenaufzählung heißt „bitte prüfen“ und niemals „nicht betroffen“. Danach der Verbleib der Ware, die Absonderung, die Meldung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und, wo geboten, die Anzeige bei der Behörde nach § 21 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung. Zum Schluss wird abgezeichnet; die vorbefüllten Formulare für Rückgabeliste und Aussonderung liegen daneben. Solange eine Packung ungeklärt ist, nimmt das Programm den Abschluss nicht an.
Das Archiv beantwortet diese eine Frage. Ein Suchfeld über Chargenbezeichnung, Pharmazentralnummer und Wirkstoff, und daneben ein Prüfkalender des Jahres, der jeden Tag zeigt: abgezeichnet, nachgetragen, kein Öffnungstag oder Öffnungstag ohne Nachweis. Die Legende steht in Worten daneben, nicht nur als Farbe. Damit ist auch in drei Jahren belegbar, wie die Durchsicht geführt wurde.
Die Anfrage der Apotheke trägt zwei Zahlen: bis wohin sie nachgeholt hat und wie viele Meldungen sie auf einmal nimmt. Kein Feld für eine Meldung, eine Charge, eine Pharmazentralnummer oder ein Ergebnis. Eine beigefügte Datei wird nach ihrer Prüfsumme angefragt. Weil zu jeder Datei genau eine Meldung gehört, lässt sich daraus allerdings erschließen, welche Meldung die Apotheke gerade bearbeitet; was sie damit tut, bleibt verschlüsselt. Was die Apotheke mit einer Meldung tut, liegt verschlüsselt wie jeder andere Nachweis. Der Umschlag mit den Meldungen ist unterschrieben; der Arbeitsplatz rechnet die Unterschrift nach, bevor er eine Zeile ablegt, und legt bei einer Abweichung nichts ab.
Die Auswertung zeigt Zeitreihe, Anteil der Meldungen mit Bestandsbezug, Bearbeitungsdauer und Verteilung nach Art und Dringlichkeit. Eine Kennzahl je Person gibt es nicht, und das steht ausdrücklich in der Ansicht, samt Grund: § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. So sucht niemand an anderer Stelle danach.
Die arbeitstägliche Durchsicht ist für jede Apotheke Pflicht. Ein Qualitätsmanagementsystem, das ausgerechnet die Arzneimittelrisiken hinter einem Aufpreis führt, wäre bei einer Besichtigung angreifbar. Der Bereich ist deshalb in jeder Stufe enthalten.
Sie zeichnen die Durchsicht des Tages ab, und der Nachweis dafür entsteht aus dieser Abzeichnung. Verlangt wird in der Besichtigung dieser Nachweis.
Neu · Der Umstieg
Sie ziehen Ihre bisherigen Unterlagen in das Fenster, auch fünfzig auf einmal. Offizinwerk nennt Ihnen vorher, wie viele Abschnitte daraus werden und wie viele Einheiten die Auswertung verbraucht. Dann sucht es fünfzehn Arten von Angaben darin: Geräte, Messstellen, Lieferanten und Personen, dazu die Fristen, die daran hängen. Zu jedem Vorschlag steht, aus welcher Datei er stammt und wie sicher die Zuordnung ist. Sie haken an, was übernommen wird.
Den Wortlaut Ihrer Anweisungen übernimmt Offizinwerk nicht. Es merkt sich, dass es die Anweisung gibt, mit Titel, Fassung und Datum, und lässt den Inhalt leer. So entsteht kein Handbuch aus einer fremden Vorlage.
Herkunft an jedem Vorschlag. Aus welcher Datei er stammt und wie sicher die Zuordnung ist. Einen Eintrag, den es schon gibt, erkennt das Programm und zeigt je Feld den Unterschied. Der übermittelte Text wird nach der Auswertung gelöscht, spätestens nach vierundzwanzig Stunden.
Sie wählen die Dateien aus, auch durch Ziehen und Ablegen. Das Programm liest sie als Text ein und nennt vorher, wie viele Abschnitte daraus werden und wie viele Einheiten die Auswertung verbraucht. Danach arbeitet der Server; Sie dürfen das Programm zumachen.
Vor dem ersten Abschnitt steht ein Hinweistext in fünf Teilen: was übermittelt wird, wie lange es liegt, wer den Inhalt sehen kann, was nicht hineingehört und wer verantwortlich bleibt. Ohne Zustimmung entsteht kein Auftrag; der Zeitpunkt der Zustimmung und die Fassung des Hinweistextes stehen am Auftrag.
Kein fremder Wortlaut. Aus einer Verfahrensanweisung, die Sie hochladen, wird der Text nicht übernommen. Übernommen wird, dass es die Anweisung gibt, mit Titel, Fassung, Datum und Geltungsbereich; der Inhalt bleibt leer und der Eintrag trägt den Vermerk, dass die Unterlage außerhalb dieses Programms liegt. So entsteht kein Handbuch aus einer fremden Vorlage, und niemandes Urheberrecht wird berührt.
Ein Abschnitt liegt nur in der Datenbank des Servers, nie als Datei. Der Wortlaut wird gelöscht, sobald seine Auswertung vorliegt, und zwar im selben Arbeitsgang. Ist der Vorschlagssatz fertig, verschwinden alle Abschnitte des Auftrags. Beim Abbrechen verschwinden sie sofort, spätestens nach vierundzwanzig Stunden; so ist die Frist eingestellt. Die Auftragszeile selbst wird sieben Tage nach dem Ende entfernt, und die Serversicherung nimmt die Abschnitte nicht mit.
Der Vorschlagssatz liegt verschlossen: Ihr Rechner erzeugt dafür ein Schlüsselpaar und behält den privaten Teil. Der Server verschließt den Satz damit und kann ihn selbst nicht wieder öffnen. Der Anbieter sieht Zahlen — Aufträge, Abschnitte, Fehler, verbrauchte Einheiten — und keinen Inhalt.
Was nach dem Umstieg auffällt, ist meist keine falsche Anweisung, sondern eine fehlende: die Pflicht, an die nie jemand gedacht hat.
Arbeitsteilung
Ein Qualitätsmanagementsystem beschreibt, wie in dieser Apotheke gearbeitet wird. Das kann kein Programm für Sie wissen und kein Anbieter für Sie verantworten.
Alles andere: den Rechtsstand beschaffen, die Musterfassung vorlegen, an Fristen erinnern, die Nachweise ordnen und die Ausgabe erzeugen. Damit bleibt für die Apotheke der Teil übrig, der ihr ohnehin niemand abnehmen darf, und der ist deutlich kürzer als ein leeres Blatt.
Die Vorarbeit, die in jeder Apotheke gleich ist.
Die fachliche Entscheidung und ihr Nachweis.
Vorführung
Entscheidend ist, was ein Programm an einem gewöhnlichen Öffnungstag von Ihnen verlangt. Ein System, dessen Pflege täglich eine halbe Stunde braucht, wird nicht lange geführt. Die sieben Blätter unten zeigen, was in dieser Woche wirklich anfällt.
Eine Zeile je Messstelle, ein Feld je Zeile: der abgelesene Wert. Sollbereich, Zeitpunkt, Bewertung und Namenszeichen ergeben sich daraus. Ein Istwert wird nie vorgeschlagen, denn Protokolle mit über Monate gleichen Werten gelten bei einer Besichtigung als Fälschungsverdacht.
Beides richtet sich nach keinem Wochentag, sondern nach der Verschreibung, die hereinkommt. Der Herstellung geht nach § 7 Abs. 1b der Apothekenbetriebsordnung die Plausibilitätsprüfung voraus; das Register führt sie als eigenen Schritt, rechnet Einwaage, Ausbeute und Verfalldatum und nennt die Pflichtangaben, die auf dem Etikett nach § 14 Abs. 1 noch fehlen. Beurteilt wird dabei nichts: Die Plausibilitätsprüfung ist eine pharmazeutische Entscheidung und bleibt beim Apotheker.
Liegt ein Wert außerhalb des Sollbereichs, legt das Programm daraus eine Maßnahme an und setzt eine Frist. Was daraufhin zu tun ist, entscheidet die Apotheke und trägt es ein. Nachgehalten wird die Frist, und nach Ablauf fragt das Programm nach der Wirksamkeit, weil eine Maßnahme ohne Bewertung bei jedem Audit auffällt.
Der Server prüft 343 Quellen, fast alle täglich. Eine Änderung erreicht die Apotheke erst, nachdem die Redaktion sie gesichtet, freigegeben und gezeichnet hat. Angezeigt wird dann auch, welche Ihrer Dokumente die Änderung berührt. Ob und wie Sie eine Anweisung daraufhin ändern, entscheiden Sie.
Der Jahresplan der Unterweisungen ergibt sich aus dem Betriebsprofil. Zu jeder der 65 Pflichtunterweisungen liegt eine fertige Unterlage bereit, zusammen 875 Kernaussagen im Wortlaut, 248 Fälle aus der Praxis und 325 Verständnisfragen mit Musterantwort. Gehalten wird sie von einer Person der Apotheke.
Am Ende der Woche steht, was vollständig ist und was aussteht. Das ist eine Auswertung der eigenen Daten und keine Bewertung durch eine Behörde. Das Programm rechnet nichts schön: Wo ein Tag fehlt, bleibt die Lücke sichtbar, bis sie erklärt oder geschlossen ist.
Der Prüfmodus bedient den Weg, den eine Besichtigung nimmt: Vorgang eingeben, zugehörige Anweisung in der damals gültigen Fassung zeigen, Kenntnisnahme der handelnden Person belegen. Was der Prüfer mitnehmen möchte, geht als Archiv auf einen Stick.
Blättert von allein weiter und lässt sich jederzeit anhalten. Nachgebaute Darstellung, keine Aufnahme aus dem laufenden Betrieb. Alle Angaben sind erfunden.
Der Ansatz
Die Apotheke übernimmt, was zutrifft, ändert, was bei ihr anders läuft, und gibt frei. Die Verantwortung ist dieselbe wie vor einem leeren Blatt. Der Anfang ist ein anderer.
Aus vierzehn Rechtsgebieten, jede mit Fundstelle.
So viele umfasst ein vollständiges Handbuch beim vorbelegten Betriebsprofil.
Keine einzige Pflicht steht ohne Formular da.
In fünfzehn Kapiteln alles, was bei einer Besichtigung verlangt werden kann.
Zu jeder eine fertige Unterlage zum Halten.
Geprüft wird täglich, allein die acht Seiten der Fachverlage wöchentlich.
Katalog, Musterfassungen und Nachweisformulare sind redaktionell erarbeitet und werden laufend gepflegt.
470 Pflichten. Aus Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelrecht, Medizinprodukterecht, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Sozialgesetzbuch V, Steuerrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Telematik. Das Kammerrecht und das Landesrecht kommen hinzu, soweit sie belegt sind; welche Kammer zuständig ist, zeigt der Arbeitsplatz. In dieser Fassung sind acht Pflichten hinzugekommen, darunter die arbeitstägliche Durchsicht der Meldungen zu Arzneimittelrisiken nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung und, aus der geänderten Gefahrstoffverordnung, die Prüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen mindestens jedes dritte Jahr; entfallen ist keine.
311 Verfahrensanweisungen. Zu jeder Pflicht des Katalogs liegt eine Musterfassung bereit, zusammen 3.860 ausformulierte Arbeitsschritte, jeder mit Anmerkung und ausführender Rolle.
744 Nachweisformulare. Von der Temperaturkontrolle über das Medizinproduktebuch bis zum Hautschutzplan. Auf eine Pflicht kommen im Mittel knapp drei Formulare. Jedes lässt sich auch leer ausdrucken und von Hand führen.
349 Zeilen im Revisionsordner. Je Zeile mit Rechtsgrundlage, Datumsart und einem Pflichtfeld für den Ablageort.
65 Pflichtunterweisungen. Zusammen 875 Kernaussagen im Wortlaut, 248 Fälle aus der Praxis und 325 Verständnisfragen mit Musterantwort.
343 Quellen im Rechtsmonitor. In sieben Gattungen, darunter Übersichtsseiten, Dokumente, Nachrichtenkanäle und eigene Adressen für einzelne Normen und für Verkündungen im Bundesgesetzblatt.
Am 21. September 2026 wurde die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet, Teil I Nr. 266. Am 22. September 2026 ist sie in Kraft getreten — und ist eingearbeitet.
Eingearbeitet ist sie zusammen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung vom 26. Juni 2026, Teil I Nr. 195. Maßgeblich ist für uns der verkündete Wortlaut, nicht der Bericht darüber: Der Server ruft die Verkündung selbst ab, zerlegt sie in ihre Änderungsbefehle und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Erst danach entscheidet die Redaktion über die Änderung, und keine Apotheke erhält sie, bevor sie freigegeben und gezeichnet ist.
Umgekehrt gilt dasselbe: Was noch nicht anwendbar ist, steht bei uns nicht als geltendes Recht. § 48b des Arzneimittelgesetzes etwa steht im Gesetz, aber die Rechtsverordnung dazu ist nicht ergangen, und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spricht seine Empfehlungen dazu erstmals bis zum 2. Juli 2027 aus. Daraus entsteht im Katalog keine Pflicht, sondern ein Vormerk, bis die Verordnung ergeht. Wir unterscheiden dabei drei Zustände, und die Unterscheidung ist der halbe Wert der Sache: verkündet, in Kraft, angekündigt.
Was, Warum, Wer, Wo, Wann und Wie. Das Wie steht als Tabelle aus Nummer, Schritt, Anmerkung und verantwortlicher Rolle; die Anmerkung sagt, worauf es ankommt, oft mit Fundstelle, Frist oder Ablageort.
Jede Verfahrensanweisung trägt ein Diagramm des Ablaufs, das aus den Arbeitsschritten erzeugt und frei geändert werden kann.
Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Fassungsangaben entstehen auf dem Rechner der Apotheke in einem Arbeitsgang.
Die Kapitel folgen dem Weg des Arzneimittels durch die Apotheke, vom Wareneingang bis zur Abgabe, nicht dem Alphabet.
Rezeptur, Betäubungsmittel, Heimversorgung, Notdienst: Vorgelegt wird nur, was für diese Apotheke gilt.
Funktionen
Die Anwendung läuft auf den Rechnern der Apotheke. Der Abgleich mit dem Server holt Katalog und Musterfassungen und sichert die eigenen Inhalte verschlüsselt. Hier steht, was sich auf einer Seite zeigen lässt.
Die tägliche Runde durch die Apotheke ist eine Zeile je Messstelle mit einem einzigen Feld: dem abgelesenen Wert. Drei Kühlschränke sind damit drei Eingaben. Was später fällig wird, bleibt aus dem Blick.
Sollbereich, Zeitpunkt, Bewertung und Namenszeichen ergeben sich daraus.
Sie legen alle Anweisungen Ihres Betriebsprofils auf einmal an und lesen sie danach einzeln durch. Bis Sie eine gelesen, angepasst und gezeichnet haben, trägt sie den Stand „Entwurf“.
Zu jeder Pflicht Ihres Betriebsprofils liegt eine Musterfassung bereit: mit Zweck, Geltungsbereich, Begriffen, Verantwortlichkeiten, einem Ablauf aus konkreten Arbeitsschritten samt ausführender Rolle, dem passenden Flussdiagramm, Nachweisteil, Kennzahl, Risikohinweis und Rechtsgrundlage.
Jede Musterfassung beantwortet sechs Fragen: Was, Warum, Wer, Wo, Wann und Wie. Das Bild, das im gedruckten Handbuch steht, ist dasselbe, das Sie hier bearbeiten.
Das Wie ist der Ablauf, Schritt für Schritt, jeder Schritt mit einer Anmerkung und der Rolle, die ihn ausführt. Aus den Rollen entsteht die Verantwortlichkeitsübersicht, aus den Schritten das Diagramm.
Hundert Prozent heißt, dass zu jeder Pflicht etwas da ist. Ob es auch trägt, ist eine andere Frage, und der Ratgeber liest den Inhalt.
Der Ratgeber prüft die eigenen Daten gegen das, was bei Audits erfahrungsgemäß beanstandet wird, und sagt in klaren Worten, was auffällt und warum. Was daraus folgt, entscheidet die Apotheke.
Welche das sind, entscheidet Ihr Betriebsprofil. Eine Apotheke ohne Rezeptur bekommt keine Rezepturpflichten vorgelegt.
Jede Pflicht nennt ihre Quelle mit Rechtsstand und ist gekennzeichnet, ob sie aus dem Gesetz kommt, aus einer Behördenauslegung, aus einer Leitlinie oder aus einer Norm.
Sie wählen aus, was mitgeht, und erhalten eine einzige PDF-Datei mit Deckblatt, Seitenzahlen und Lesezeichen. Der Prüfer braucht dafür kein Konto und kein Zusatzprogramm.
Was sich nicht als Seite darstellen lässt, bekommt ein Blatt mit Name, Format, Größe und Prüfsumme, damit die Lücke benannt ist. Jede fertige Ausfuhr schreibt einen Nachweis: wer sie erzeugt hat, wann, mit welchem Umfang.
Ganz oben liegt eine Liesmichdatei, die die Ordnung erklärt. Jede Datei, die das Programm selbst setzt, ist ein PDF/A und damit über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar; Originale, die die Apotheke beilegt, liegen unverändert bei.
Seit dem 2. Juli 2026 darf eine Apothekerin oder ein Apotheker ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das der Person über mindestens drei Quartale verschrieben wurde, ohne Verschreibung abgeben, einmalig und in der kleinsten vorrätigen Packungsgröße, wenn die Fortführung keinen Aufschub erlaubt. Die Verfahrensanweisung führt durch Prüfung, Entscheidung, Abgabe und Beratung.
Die Formulare halten fest, was § 20 Abs. 1c der Apothekenbetriebsordnung zu dokumentieren verlangt.
Eine Abgabe in einer anderen Apotheke findet die Suche nicht. Dafür stehen die Erklärung der versorgten Person, für die es ein eigenes Formular gibt, und der Blick in die elektronische Patientenakte.
Ein Handbuch, das Wort für Wort aus der Vorlage stammt, fällt bei einem Audit auf: Die Beschreibung passt nicht zu den Räumen, Geräten und Personen, die der Auditor vor sich hat. Der Assistent bezieht sie ein und schreibt die Musterfassung sprachlich um; gezeichnet wird sie von Ihnen.
Ein Auditor erkennt eine unveränderte Vorlage binnen Minuten, weil die Beschreibung nicht zu den Räumen, Geräten und Personen passt, die er vor sich sieht. Zwei Apotheken erhalten dadurch verschiedene, gleich richtige Fassungen.
Ein Qualitätsmanagementsystem wird nur geführt, wenn es sich in Minuten bedienen lässt. Jede Ansicht mit vielen Gegenständen ist in Reiter geschnitten. Sie ändern viele Einträge auf einmal, indem Sie Häkchen setzen. Erklärt wird am Zeiger, nicht in einer Textwand über der Ansicht.
Jedes mit Suche, Filter und Ausgabe als PDF. Was sonst in getrennten Listen und Tabellenblättern liegt, steht hier beieinander. Risiken, Audits, die Managementbewertung und die fertigen Schulungsunterlagen gehören zur Stufe Professionell; die übrigen sind in jeder Stufe enthalten.
Bewertet nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere, mit Maßnahme und Restrisiko.
Waagen, Kühlgeräte, Medizinprodukte und Prüfmittel mit Prüfart und nächster Fälligkeit.
Bezugsquellen mit Erlaubnis, Bewertung und Zeitpunkt der letzten Beurteilung.
Beanstandungen mit Ursache, Maßnahme und, wo geboten, Meldung an die Behörde.
Fehler und Beinahefehler, anonym meldbar, damit sie überhaupt gemeldet werden.
Erlaubnisse, Verträge und Bescheinigungen. Das Programm meldet sich, bevor etwas abläuft.
Qualifikationsmatrix, Vertretungsregelung, Einarbeitungspläne, Kenntnisnahmen.
Der Jahresplan entsteht aus dem Betriebsprofil. Zu jeder Unterweisung liegt eine fertige Unterlage bereit.
Geführt nach Ihrem Pflichtenkatalog, mit Bericht und einer Maßnahme aus jeder Abweichung. Daneben ein Jahresplan und 38 Prüflisten, je eine für einen Prozess.
Eigene und fremde Prüfungen mit Feststellungen und Terminverfolgung.
Je Kapitel der Gliederung die Normen, je Norm die Dokumente. Das Blatt, nach dem eine Auditorin als Erstes fragt. Es entsteht als Bericht und kann deshalb nicht veralten.
Jedes Dokument trägt Fassung, Freigabe, Änderungshistorie und die Leiste der Kenntnisnahmen. Zehn Kapitel gliedern das System, das zehnte bleibt außerhalb des Handbuchs.
Was sichtbar hängen muss, mit Prüffrist: Notdienstplan, Hygieneplan, Fluchtplan.
Alle Abläufe der Apotheke auf einem Blatt, von der Führung über die Kernprozesse bis zu den unterstützenden. Nach der Zuordnungsmatrix das Blatt, nach dem eine Zertifizierungsstelle als Zweites greift.
Ideen aus dem Team, mit Bewertung, Entscheidung und Umsetzung. Was aus einer Anregung geworden ist, bleibt nachlesbar.
Jede erzeugte Datei an einer Stelle, nach sieben Arten geordnet: PDF, Daten, Fließtext, Kalender, Mappe, Foliensatz, Sicherung. Sie liegen unverschlüsselt im Ausgabeordner, weil sie zum Vorlegen und Ausdrucken gedacht sind; das Programm sagt es und die Apotheke bewahrt den Ordner entsprechend auf.
Die Ansicht Aufgaben gibt alle offenen Termine als Kalenderdatei aus, je Termin ein ganztägiger Eintrag mit Erinnerung am Vortag. Outlook, Thunderbird und der Kalender von Windows lesen sie mit einem Doppelklick; ein zweites Fristenwerkzeug neben dem eigenen Kalender braucht es nicht.
Namenszeichen ohne Zusatzgerät. Für die eigenhändige Unterschrift die qualifizierte Signatur des Heilberufsausweises; sie ist mehr, als § 22 Abs. 2 Satz 3 ApBetrO seit dem 22. September 2026 verlangt.
Der Unterschied
Handbuchsammlungen als Textdateien, Ordner mit Musterformularen, allgemeine Programme für Qualitätsmanagement ohne Apothekenbezug: Alle drei lassen die Apotheke bei der Frage allein, ob das, was sie hat, für eine Prüfung reicht. Zehn Festlegungen, die das hier anders machen.
Jede Anweisung hängt an der Pflicht, die sie erfüllt, und jede Pflicht an ihrer Fundstelle. Daraus liest das Programm ab, welche Pflicht noch offen ist und welche Anweisung eine Rechtsänderung berührt.
Darunter eigene Adressen für einzelne Normen und für Verkündungen im Bundesgesetzblatt. So fällt auch die Vorschrift auf, die still gestrichen wird und auf keiner Übersichtsseite erscheint. Eine Änderung erreicht Ihre Apotheke beim nächsten Abgleich, ohne neue Programmfassung.
Ein Verkündungsleser zerlegt jede Verkündung in Artikel und Änderungsbefehle, liest das Inkrafttreten und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Die Redaktion legt daraus einen Entwurf an; bei Ihnen kommt er erst nach Freigabe und Zeichnung an.
Der Assistent schreibt die Musterfassung auf Ihren Betrieb um und bezieht Tätigkeiten, Räume, Geräte und Personalstruktur ein. Ein gekauftes Musterhandbuch liest sich in jeder Apotheke gleich, und daran scheitern Audits.
Der Ratgeber erkennt Nachweise, die alle vom selben Tag stammen, Maßnahmen ohne Wirksamkeitsbewertung und Handbücher, die noch wörtlich aus der Vorlage kommen. Das ist unbequem und vor einer Besichtigung nützlich.
Schriften eingebettet, Farbraum festgelegt. Bei Blutzubereitungen beträgt die Aufbewahrungsfrist dreißig Jahre, und eine gewöhnliche PDF-Datei darf auf Schriften des Rechners verweisen, die es dann nicht mehr gibt. Was Sie selbst beilegen, bleibt in seinem Format; dafür steht das Programm nicht ein.
Die Inhalte liegen auf dem Server verschlüsselt. Der Schlüssel entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie. Zwei Wege führen bewusst daran vorbei, und die Apotheke beginnt sie selbst: der Rezepturweg mit Unterstützung und der Umstieg aus einem bisherigen System. Was dabei hinausgeht, steht im Abschnitt „Wir können Ihre Inhalte nicht lesen".
Handbuch am Stück, jede Anweisung einzeln nach Kapiteln geordnet, Nachweise, Register, Selbstinspektion und Schulungsplan, alles in einem Archiv für den Stick des Prüfers. Von Hand sind das Dutzende Einzeldateien.
Die Lesemappe geht als geschlossenes Archiv an ihn, mit Wasserzeichen, ausgebender Person und Ablaufdatum, und sie ist ohne unseren Server lesbar. Ein Verzeichnis mit Prüfsummen weist jede nachträgliche Änderung am Archiv nach.
Alle Texte, auch die des Assistenten, stehen in pharmazeutischer Fachsprache. Eine Stilprüfung auf dem Server erkennt Formulierungen, die nach maschineller Erzeugung klingen, und lässt sie einmal berichtigen; bleibt etwas stehen, wird es der Apotheke angezeigt.
Überschlag
Der Katalog zählt 470 Einträge. Keine Apotheke muss alle erfüllen: Acht Fragen genügen für einen belastbaren Überschlag, gerechnet mit demselben Katalog, den die Anwendung verwendet.
280
Pflichten gelten für dieses Betriebsprofil
Passende Lizenzstufe: Basis. Das QM-Handbuch des Betriebsprofils ist darin enthalten.
Zu den PreisenGezählt werden die Einträge des Katalogs, die für die angegebenen Tätigkeiten gelten. Maßgeblich ist der Rechtsstand vom 26. Oktober 2026; eine Regelung, die erst später in Kraft tritt, zählt erst dann. Fest angenommen sind Grundbetrieb, Botendienst, pharmazeutische Dienstleistungen, aktive Medizinprodukte im Bestand und elektronische Dokumentation. Betäubungsmittelrecht gilt in jeder Apotheke und steckt deshalb in jedem Ergebnis.
Nach dreißig weiteren Merkmalen fragt dieser Überschlag nicht, darunter Hilfsmittelversorgung, Gefahrstoffabgabe, Rezeptsammelstelle, Ausbildungsbetrieb, Kommissionierautomat und mehrere Apotheken desselben Betreibers. Sie kommen im Programm hinzu, weshalb das Ergebnis hier eher zu niedrig liegt als zu hoch. Das Kammerrecht und das Landesrecht führt der Katalog gesondert, soweit sie belegt sind; dieser Überschlag fragt weder nach dem Bundesland noch nach Ihrer Apothekerkammer und rechnet sie deshalb nicht mit.
Sicherheit und Nachvollziehbarkeit
Verschlüsselt wird auf Ihrem Rechner, bevor etwas den Raum verlässt. Den Schlüssel haben nur Sie: Er entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie.
Was der Server sieht, steht auf dieser Seite einzeln aufgeführt: Zahlen, keine Inhalte. Die Sicherung, die der Server führt, kann er selbst nicht öffnen, und die Auswertung für Berichte und Kennzahlen rechnet auf dem Rechner der Apotheke.
Auf dem Server liegen Handbuch, Nachweise, Maßnahmen und Schulungen auch im laufenden Betrieb nur als unlesbarer Block. Deshalb kann der Betreiber kein Kennwort zurücksetzen, und deshalb kann er bei einer Auskunftspflicht nichts herausgeben, was er lesen könnte. Ein vergessenes Kennwort ist wirklich weg.
Dokumente, Nachweise und Register werden auf dem Rechner der Apotheke verschlüsselt und erst danach übertragen. Der Server speichert und überträgt sie, ohne sie lesen, durchsuchen oder auswerten zu können.
Sie gilt für den KI-Assistenten, und nur in dem Augenblick, in dem Sie ihn aufrufen: Der Abschnitt, den er umformulieren soll, geht mit Ihrem Auftrag und allgemeinen Angaben zum Betrieb über den Server an den Anbieter des Sprachmodells. Name und Ort der Apotheke, die Leitung und die Namen der erfassten Personen ersetzt Ihr Rechner vorher durch Platzhalter. Nutzen Sie den Assistenten nicht, geht nichts davon hinaus.
Der Anbieter des Sprachmodells ist nicht derselbe wie der Betreiber dieser Anwendung, und er sitzt außerhalb der Europäischen Union. Wer er ist, wo er verarbeitet und wie lange er dabei etwas aufbewahrt, steht in der Datenschutzerklärung und in der Anlage der Unterauftragsverarbeiter zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides ist vor der Freischaltung zu lesen.
Ein Sprachmodell kann keinen Text auswerten, den niemand lesen kann. Lassen Sie Ihr bisheriges Qualitätsmanagementsystem einlesen, liegt der Wortlaut Ihrer Unterlagen deshalb für die Dauer der Auswertung unverschlüsselt auf dem Server. In der Vorgabe sind das zwei Stunden, mehr als vierundzwanzig lässt das Programm nicht zu, und ein Abschnitt wird gelöscht, sobald sein Ergebnis vorliegt. Die Serversicherung nimmt diese Abschnitte nicht mit.
In diesem Zeitfenster könnte der Betreiber den Wortlaut lesen. Das ist die eine Stelle, an der das Nullwissen nicht trägt, und sie ist der Grund, warum der Umstieg nur die Apothekenleitung auslöst und erst nach einem Hinweistext, dem sie ausdrücklich zustimmt. Steigen Sie ohne diesen Weg um, geben Sie nichts davon heraus.
Name und Anschrift der Apotheke und die Lizenzdaten. Je Zugang die E-Mail-Adresse, den angezeigten Namen, die Rolle, die Betriebsstätte und den Zeitpunkt der letzten Verbindung. Keinen Inhalt, den die Apotheke erfasst.
Ohne Name und Anschrift ließe sich keine Rechnung schreiben. Ein Zugang braucht eine E-Mail-Adresse, an die die Einladung geht; die Rolle setzt der Server durch, sonst wäre jede Beschränkung eine Bitte an die Oberfläche; die Betriebsstätte entscheidet in einem Verbund, was ein Zugang sieht. Der angezeigte Name steht dort, weil jeder Arbeitsplatz derselben Apotheke ihn braucht, um eine Freigabe einer Person zuzuordnen. Er ist das eine Feld, das der Server für seine eigene Arbeit nicht braucht; dass es trotzdem bei ihm liegt, sagen wir hier, statt es zu verschweigen. In der Verwaltung ist es nicht zu sehen, und in das Ereignisprotokoll geht es nicht ein.
Dazu sieht der Server die Hülle jedes Eintrags: seine Art, seine Größe, seine Fassungsnummer, den Zeitpunkt der letzten Änderung und welcher Zugang sie vorgenommen hat. Lesen kann er den Eintrag nicht; aber aus Art und Größe lässt sich ein Bild der Arbeit ablesen. Das ist der Preis dafür, dass der Abgleich die Arten unterscheidet und die Schreibrechte je Art durchsetzt.
Eine Ausnahme löst allein die Apotheke aus: Zu einer Rückmeldung an uns lassen sich Freitext und ein Bildschirmfoto der eigenen Ansicht mitschicken; was mitgeht, steht vor dem Absenden auf dem Schirm.
Die Datensicherung wird gegen einen öffentlichen Schlüssel verschlüsselt; der geheime Teil liegt nicht auf dem Server. Die Inhalte der Apotheken sind darin ohnehin ein zweites Mal verschlüsselt, mit dem Schlüssel, der die Apotheke nie verlassen hat.
Jede Änderung erzeugt eine neue Fassung, die alte bleibt erhalten. Ein fehlerhafter Eintrag wird mit Begründung als ungültig gekennzeichnet, nicht entfernt.
In der Stufe Verbund lässt sich der Bestand auf Abruf zeichnen. Damit lässt sich belegen, dass ein Dokument seit einem bestimmten Zeitpunkt unverändert ist, ohne dass jemand dem Betreiber glauben müsste.
Alle Berichte und das vollständige Handbuch werden auf dem Rechner der Apotheke erzeugt. Die PDF-Dateien verlassen ihn nicht.
Sollwerte werden angezeigt, Istwerte niemals vorgeschlagen. Protokolle mit allzu genauer Übereinstimmung gelten bei einer Besichtigung als verdächtig.
Abgleich und Datensicherung laufen über einen Server in Deutschland, die Verbindung ist durchgehend verschlüsselt. Die Anwendung arbeitet auch ohne Verbindung weiter und gleicht später ab. Eine Ausnahme bildet der KI-Assistent: Von diesem Server geht die Anfrage an den Anbieter des Sprachmodells, und der sitzt außerhalb der Union. Die Karte „Die eine Ausnahme“ weiter oben beschreibt, was dabei hinausgeht.
Neu · Apothekenverbund
Führen Sie eine Hauptapotheke und Filialen, pflegen Sie jede Änderung bisher mehrfach. Der Apothekenverbund fasst zusammen, was gemeinsam gilt: ein Handbuch, zentral von der Leitung gepflegt, an jedem Standort örtlich angepasst. Getrennt bleibt, was getrennt gehört. Nachweise, Termine, Personal und Selbstinspektion laufen je Betriebsstätte, denn eine Betriebsstätte ist eine Apotheke mit eigener Erlaubnis und eigener Leitung.
Bisher führt eine Leitung so viele Qualitätsmanagementsysteme, wie sie Betriebsstätten hat. Im Verbund gilt überall, was einmal geschrieben ist; was ein Standort anders handhabt, trägt er für sich ein.
Einmal geschrieben, im ganzen Verbund gültig.
Was zu einer bestimmten Apotheke gehört, bleibt bei ihr.
Die Leitung sieht alle Standorte und wechselt zwischen ihnen; eine Filialkraft ist auf ihren Standort festgelegt. Ein Filter zeigt „dieser Standort“, „gemeinsam“ oder „alle“.
Ein Verbund ist ein Mandant mit einem Schlüssel. Nur so lassen sich gemeinsame Inhalte an jedem Standort entschlüsseln, während der Server weiter nur unlesbare Blöcke sieht.
Alle Standorte eines Verbunds teilen einen Schlüssel, weil nur so die gemeinsamen Inhalte überall zu lesen sind. Die Trennung zwischen den Standorten ist damit eine Vorgabe der Oberfläche und keine der Verschlüsselung: Wer den Schlüssel des Verbunds besitzt, kann die Inhalte jedes Standorts entschlüsseln. Gegenüber dem Betreiber bleibt das Nullwissen unberührt. Eine echte kryptografische Trennung der Standorte widerspräche dem gemeinsamen Handbuch.
Alle Betriebsstätten laufen unter einer Verbundlizenz und teilen einen Bestand. Abgerechnet wird je Betriebsstätte, die Zahl der Arbeitsplätze ist nicht begrenzt.
Der Bestand wird auf Abruf gezeichnet, so oft die Apotheke es verlangt. Damit lässt sich belegen, dass ein Dokument seit einem bestimmten Zeitpunkt unverändert ist.
Preise
Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Vorab lässt sich Offizinwerk 30 Tage kostenlos erproben. Die Lizenz läuft in beiden Zahlweisen zwölf Monate; die monatliche Zahlweise ändert den Zahlungsrhythmus und nicht die Laufzeit. Die jährliche Zahlweise ist bis zu zwei Monatsbeiträge günstiger.
Angezeigt wird der Betrag je Monat. In Rechnung gestellt wird einmal im Jahr, im Voraus für zwölf Monate.
24 Euro je Monat
288 Euro im Jahr, einmal in Rechnung gestellt.
60 Euro günstiger als monatlich.
Ein nach der Apothekenbetriebsordnung aufgebautes Qualitätsmanagementsystem für eine Apotheke. Der Pflichtenkatalog mit Fundstelle und Rechtsstand, die Musterfassungen des Betriebsprofils, die Nachweisformulare und der Revisionsordner gehören dazu. Sie bauen es mit den Musterfassungen auf und geben es frei.
Für die Apotheke, die ihr Qualitätsmanagementsystem vollständig aufbauen und belegen will.
49 Euro je Monat
588 Euro im Jahr, einmal in Rechnung gestellt.
120 Euro günstiger als monatlich.
Alles aus Basis, dazu die Schicht nach DIN EN ISO 9001. Risikomanagement, Qualitätsziele, Auditprogramm, Managementbewertung und die Vorbereitung auf eine Zertifizierung.
Für die Apotheke, die nach DIN EN ISO 9001 arbeitet oder eine Zertifizierung anstrebt.
79 Euro je Monat und Betriebsstätte
948 Euro im Jahr je Betriebsstätte, einmal in Rechnung gestellt.
192 Euro günstiger als monatlich.
Mehrere Betriebsstätten, ein Qualitätsmanagementsystem. Ein gemeinsames, an jedem Standort örtlich angepasstes Handbuch für Hauptapotheke und Filialen.
Für die Leitung mehrerer Apotheken, die ein gemeinsames, je Standort angepasstes Qualitätsmanagementsystem führen will.
Ein Preis lässt sich am besten an der Alternative prüfen. Führen Sie das Qualitätsmanagement im eigenen Haus, bezahlen Sie es mit Arbeitszeit. Unten steht, was diese Stunde in einer öffentlichen Apotheke kostet, mit offengelegten Annahmen, damit die Rechnung nachprüfbar bleibt.
Gerechnet auf alle drei Stufen: Basis entspricht 1,2 Stunden im Monat, Professionell 2,0, Verbund 3,2.
Offizinwerk nimmt Ihnen diese Stunden nicht vollständig ab. Prüfen, Anpassen und Freigeben bleibt Arbeit, und sie soll bei Ihnen bleiben. Was entfällt, ist die Vorarbeit: recherchieren, formulieren, Formulare bauen, Fristen im Kalender führen.
Das Tarifgehalt steht im Gehaltstarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und ADEXA, Fassung ab 1. Januar 2026, für den Tarifbereich außerhalb von Nordrhein und Sachsen. Die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und der Urlaubsanspruch von 35 Werktagen folgen aus dem Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, geltend seit 1. August 2024. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt 2026 rund 21 Prozent. Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Sonderzahlungen und Ausfallzeiten durch Krankheit sind nicht eingerechnet; mit ihnen läge der Stundensatz höher. Er ist damit zurückhaltend angesetzt.
| KI-Stufe | Einheiten je Anfrage | Wofür sie gedacht ist | Anfragen je Monat in Basis | in Professionell | in Verbund |
|---|---|---|---|---|---|
| Standard | 1 | Einen Abschnitt umschreiben, Begriffe schärfen, einen Ablaufschritt formulieren | 150 | 450 | 1.200 |
| Ausführlich | 2 | Eine ganze Verfahrensanweisung auf den eigenen Betrieb umschreiben | 75 | 225 | 600 |
| Professionell | 5 | Zweistufig: erst ein Entwurf, danach ein Durchgang, der Sprache, Gliederung und Bezüge glättet | nicht enthalten | 90 | 240 |
| Basis | Professionell | Verbund | |
|---|---|---|---|
| Einmalig zur Einrichtung | 650 | 1.000 | 2.000 |
| Reicht für | Handbuch des vorbelegten Betriebsprofils, 311 Anweisungen | ganzer Katalog, 470 Anweisungen | zwei Handbücher mit je 470 Anweisungen |
| Kosten in der Stufe Ausführlich | 622 | 940 | 1.868 |
| Bleibt danach übrig | 34 | 66 | 132 |
| Einheiten je Monat, danach laufend | 150 | 450 | 1.200 |
| Ansparen bis höchstens | 450 | 1.350 | 3.600 |
| Leistung | Basis | Professionell | Verbund |
|---|---|---|---|
| In allen Stufen enthalten: QM-Handbuch, Pflichtenkatalog und Musterfassungen, Nachweisformulare, Selbstinspektion, Prüfmodus und Prüfmappe, Revisionsordner und Lesemappe, Arzneimittelrisiken, Rechtsmonitor und die verschlüsselte örtliche Sicherung. | |||
| Je Monat bei jährlicher Zahlweise | 24 Euro | 49 Euro | 79 Euro |
| Je Monat bei monatlicher Zahlweise | 29 Euro | 59 Euro | 95 Euro |
| Vollständiges QM-Handbuch | enthalten | enthalten | enthalten |
| Pflichtenkatalog und Musterfassungen | enthalten | enthalten | enthalten |
| Nachweisformulare | enthalten | enthalten | enthalten |
| Selbstinspektion nach § 2a | enthalten | enthalten | enthalten |
| Prüfmodus und Prüfmappe | enthalten | enthalten | enthalten |
| Revisionsordner und Lesemappe | enthalten | enthalten | enthalten |
| Arzneimittelrisiken: Tagesprüfung, Vorgänge, Archiv | enthalten | enthalten | enthalten |
| Rechtsmonitor | enthalten | enthalten | enthalten |
| Verschlüsselte örtliche Sicherung | enthalten | enthalten | enthalten |
| Betäubungsmittelkartei mit gerechnetem Bestand | – | enthalten | enthalten |
| Rezeptur: Plausibilitätsprüfung, Protokoll, Gefahrstoffverzeichnis | – | enthalten | enthalten |
| Verschlüsselte Serversicherung | – | enthalten | enthalten |
| Höchste KI-Stufe | Ausführlich | Professionell | Professionell |
| Einheiten je Monat | 150 | 450 | 1.200 |
| Risikomanagement, Ziele und Audits (ISO 9001) | – | enthalten | enthalten |
| Managementbewertung | – | enthalten | enthalten |
| Zertifizierungsvorbereitung | – | enthalten | enthalten |
| Schulungsunterlagen: Foliensatz und Handzettel | – | enthalten | enthalten |
| Unveränderlichkeitsnachweis | – | – | enthalten |
| Gemeinsames, je Standort angepasstes QMS | – | – | enthalten |
| Betriebsstätten je Lizenz | 1 | 1 | bis zu vier |
| Arbeitsplätze (eingetragene Installationen) | 1 | 10 | unbegrenzt |
Was die Stufe Basis anstelle dieser beiden Module führt. Eine Apotheke der Stufe Basis führt ihre Betäubungsmittel weiterhin auf dem amtlichen Formblatt nach § 13 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und ihre Rezepturen auf dem Weg, den sie heute geht. Beides ist zulässig; die Verordnung verlangt kein elektronisches Verzeichnis, und ein Lizenzmodell zieht keine Aufzeichnung ein, die das Recht vorschreibt. Was Professionell hinzufügt, ist die gerechnete Führung: der Bestand, der sich aus den Buchungen selbst ergibt, die monatliche Bestandsprüfung, die Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung, das Herstellungsprotokoll danach und das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung. Eine Lizenz der Stufe Basis, die eine Kartei oder ein Protokoll bereits angelegt hat, behält beides: Fortschreiben, Stornieren und Wiederaufnehmen bleiben möglich, und abgewiesen wird erst nach einer Übergangsfrist allein der neue Vorgang.
Wann sich Verbund lohnt. Sobald eine Leitung mehrere Betriebsstätten führt und diese ein gemeinsames, zentral gepflegtes Qualitätsmanagementsystem teilen sollen: ein Handbuch, an jedem Standort örtlich angepasst, statt eines getrennten Systems je Apotheke. Abgerechnet wird je Betriebsstätte, die erste ist im Preis, jede weitere zum selben Satz; die Zahl der Arbeitsplätze ist nicht begrenzt. Für die einzelne Apotheke genügt Professionell.
Wenn das Kontingent aufgebraucht ist. Dann ruht allein die Formulierungshilfe bis zum nächsten Monat. Katalog, Musterfassungen, Nachweise, Register und Berichte bleiben unberührt. Nicht verbrauchte Einheiten verfallen nicht; angespart wird bis zur dreifachen Monatsmenge. Die Formulierungshilfe lässt sich auch dauerhaft abschalten, ohne dass am übrigen Programm etwas fehlt.
Erst erproben, dann entscheiden. Offizinwerk lässt sich 30 Tage kostenlos als Demo erproben: den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen. Die vollständigen Verfahrensanweisungen und der Export kommen mit der bezahlten Lizenz. Den Zugang richten wir nach der Bestellung ein, sobald die Betriebsstättennummer geprüft ist. Nach Ablauf wird nichts automatisch abgebucht; die im Testzeitraum angelegten eigenen Inhalte bleiben beim Übergang in eine Lizenz erhalten. Wird keine Lizenz bestellt, endet der Zugang, ohne dass Kosten entstehen. Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer, je Betriebsstätte. Die Lizenz läuft in beiden Zahlweisen zwölf Monate; die monatliche Zahlweise ändert den Zahlungsrhythmus und nicht die Laufzeit. Die jährliche Zahlweise ist bis zu zwei Monatsbeiträge günstiger: 60 Euro in der Stufe Basis, 120 Euro in Professionell, 192 Euro im Verbund.
An wen abgegeben wird. Offizinwerk wird ausschließlich an Apothekenbetreiber abgegeben. Die Bestellung verlangt deshalb die Betriebsstättennummer der Apotheke; ein Angebot an Verbraucher besteht nicht. Was sonst gilt, steht in den Nutzungsbedingungen.
Häufige Fragen
Ein Qualitätsmanagementsystem kauft man für Jahre. Hier stehen die Fragen, die im Verkaufsgespräch gern übergangen werden, mit der Antwort, die auch dann noch gilt, wenn der Pharmazierat im Raum steht.
Sie erproben Offizinwerk 30 Tage lang kostenlos als Demo. Sie sehen den ganzen Pflichtenkatalog — alle Titel, Bereiche und Rechtsgrundlagen — und fünf vollständige Musterfassungen als Kostprobe. Die übrigen Verfahrensanweisungen und die Nachweisformulare sind in der Demo noch ohne Inhalt, und der Export ist im Testzeitraum gesperrt; beides kommt mit der bezahlten Lizenz. Den Zugang erhalten Sie über die Bestellung: Sobald die Betriebsstättennummer geprüft ist, wird der Testzugang eingerichtet.
Drei Stücke sind in der Demo ebenfalls verkleinert, damit hier nichts verspricht, was die Demo nicht zeigt: Der Revisionsordner führt je Kapitel zwei Sollzeilen, zusammen 30 der 349; von den 65 Pflichtunterweisungen sind drei ausgearbeitet; und die Formulierungshilfe hat im Testzeitraum 100 Einheiten für die ganzen dreißig Tage, nicht das Einrichtungskontingent und nicht die Monatsmenge einer Stufe. Mit der Lizenz liegt jedes dieser Stücke vollständig vor.
Nach dreißig Tagen wird nichts automatisch abgebucht. Entscheiden Sie sich für eine Lizenz, holt das Programm die vollständigen Inhalte, und alle im Test angelegten eigenen Daten bleiben erhalten. Bestellen Sie nicht, endet der Zugang; Ihre verschlüsselten Inhalte bleiben im Tresor und sind nach dem Erwerb einer Lizenz wieder erreichbar.
Angekündigt wird sie selten. Zuerst wird nach Urkunden gefragt: Erlaubnis, Abnahmebescheinigung, Handelsregisterauszug, Versicherungsschein. Dafür steht der Revisionsordner bereit, der zu jeder Unterlage auch den Ablageort führt. Danach wird nicht das System als Ganzes geprüft, sondern ein einzelner Vorgang, rückwärts: Gibt es dazu eine Verfahrensanweisung, war sie zu diesem Zeitpunkt gültig, und hat die handelnde Person sie zur Kenntnis genommen? Diesen Pfad bedient der Prüfmodus. Was der Prüfer mitnehmen will, geht als Archiv auf einen Stick, jede vom Programm gesetzte Datei als PDF/A.
Rechnen Sie damit, dass derselbe Termin auch den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz berührt: Viele Pharmazieräte tragen diese Fragen als Multiplikatoren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in die Apotheke. Der Ordner führt diesen Teil in einem eigenen Kapitel, in der Reihenfolge einer Begehung.
Was Offizinwerk nicht kann: dafür sorgen, dass in der Apotheke auch so gearbeitet wurde, wie es in der Anweisung steht. Eine Besichtigung besteht man mit der Praxis, nicht mit dem Ordner. Das Programm sorgt dafür, dass die Praxis belegbar ist.
Nein, und jeder Anbieter, der das behauptet, führt Sie in die Irre. § 2a verlangt ein Qualitätsmanagementsystem, das Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten dieser Apotheke entspricht. Ein gekauftes Programm kann diese Tätigkeiten nicht kennen und nicht verantworten.
Was Offizinwerk liefert, ist die Vorarbeit: den vollständigen Katalog der Pflichten mit Fundstelle, zu jeder eine Musterfassung, die den Rechtsstand abbildet, die Formulare für die Nachweise und die Fristen dazu. Sie lesen, ändern, wo es abweicht, und geben frei. Erst das ist Ihr Qualitätsmanagementsystem. Der Unterschied zum leeren Blatt ist erheblich, der Unterschied zur eigenen Verantwortung ist keiner.
Nein, und das ist Absicht. Auf unserem Server gibt es kein Konto für Fremde. Ein solcher Zugang müsste eingerichtet, überwacht und nach dem Termin wieder entzogen werden, und er stünde im Widerspruch zu der Zusage, dass niemand außer der Apotheke ihre Inhalte lesen kann.
Stattdessen erzeugen Sie im Prüfmodus eine Lesemappe: ein in sich geschlossenes Archiv mit dem Revisionsordner, den hinterlegten Unterlagen und einem Inhaltsverzeichnis. Der Prüfer öffnet es an seinem eigenen Rechner, ohne Zusatzprogramm. Das Deckblatt trägt ein Wasserzeichen und nennt die empfangende Stelle, die ausgebende Person, den Tag der Erzeugung und ein Ablaufdatum, nach dem die Mappe als überholt gilt. Es wird nichts an Dritte übertragen, und die Mappe trägt ein Verzeichnis aller Dateien mit Prüfsummen; eine nachträgliche Änderung am Archiv lässt sich damit nachweisen.
In der Lesemappe liegen der Revisionsordner und die dort hinterlegten Unterlagen. Das Qualitätsmanagementhandbuch, die erfassten Nachweise und die Selbstinspektion gehören nicht dazu; dafür gibt es die Prüfmappe, die Sie auf Verlangen vorlegen.
Nein, und zwar nicht aus Zusage, sondern weil das Verfahren es ausschließt. Alles, was in der Anwendung entsteht, wird auf dem Rechner der Apotheke verschlüsselt und erst danach übertragen. Der Schlüssel dafür entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie. Auf dem Server liegen Handbuch, Nachweise, Maßnahmen und Schulungen auch im laufenden Betrieb nur als unlesbarer Block. Der Betreiber kann sie nicht lesen, nicht durchsuchen und nicht auswerten, auch dann nicht, wenn er wollte, und auch dann nicht, wenn ihn jemand dazu zwänge.
Eine Ausnahme gilt für den KI-Assistenten, und nur in dem Augenblick, in dem Sie ihn aufrufen. Damit er einen Abschnitt umformulieren kann, geht dieser Abschnitt zusammen mit Ihrem Auftrag und allgemeinen Angaben zum Betrieb (Tätigkeiten, Zahl der Mitarbeitenden je Rolle, Geräte, Aufstellorte) über den Server an den Anbieter des Sprachmodells. Der Server hält diesen Text dabei nur im Arbeitsspeicher und legt ihn nicht ab; festgehalten werden allein Umfang und Kosten der Anfrage. Name und Ort der Apotheke, die Leitung und die Namen der im Programm erfassten Personen ersetzt Ihr Arbeitsplatz vorher durch Platzhalter und setzt sie in der Antwort wieder ein; weder der Server noch der Anbieter bekommt sie zu sehen. Namen, die nur im Text stehen, erkennt das Programm nicht. Geben Sie dem Assistenten deshalb keinen Text mit Patientendaten. Wer den Assistenten nicht nutzt, schickt nichts davon hinaus.
Was der Betreiber kennt, sind die Angaben aus Ihrer Bestellung: Name und Anschrift der Apotheke, die E-Mail-Adresse des Zugangs und die Lizenzdaten. Ohne die ließe sich keine Rechnung schreiben. Ein Kennwort kann er nicht zurücksetzen, weil er es nicht kennt und aus dem Gespeicherten nicht herleiten kann.
Einen Weg nach außen gibt es, und er liegt allein in Ihrer Hand: die Rückmeldung an uns. Dazu können Sie Freitext und ein Bildschirmfoto der Ansicht mitschicken, in der Sie gerade arbeiten. Sie lösen das aus, Sie sehen vor dem Absenden, was mitgeht, und ohne diesen Schritt verlässt kein Inhalt Ihren Rechner.
Dann hilft der Wiederherstellungsschlüssel, den die Anwendung bei der Einrichtung einmalig anzeigt. Drucken Sie ihn aus und bewahren Sie ihn getrennt vom Kennwort auf, etwa im Tresor der Apotheke. Ein Kennwortspeicher auf demselben Rechner ist keine getrennte Aufbewahrung.
Sind Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel beide verloren, sind die Inhalte endgültig unlesbar, auch für den Betreiber. Das ist die Kehrseite derselben Eigenschaft, die verhindert, dass er mitliest. Wir sagen es lieber vorher als hinterher.
Zuerst auf den Rechnern der Apotheke. Die Anwendung ist eine Windowsanwendung und arbeitet auch ohne Verbindung weiter. Der Abgleich holt Katalog und Musterfassungen vom Server und legt dort eine verschlüsselte Kopie Ihrer Inhalte ab. Sie trägt den Gerätewechsel und, ab der Stufe Professionell, den zweiten Arbeitsplatz: Basis hat einen. Beim Gerätewechsel ist ein Handgriff nötig, weil die alte Installation ihren Platz noch sechzig Tage hält; vorher geben wir ihn auf Zuruf frei.
Der Server steht in Deutschland. Die Platte ist als Ganzes verschlüsselt, und die Datensicherungen sind es ein zweites Mal, gegen einen öffentlichen Schlüssel, dessen geheimer Teil nicht auf dem Server liegt. Der Server kann seine eigenen Sicherungen also nicht lesen. Ihre Inhalte stecken darin in jedem Fall nur als der Block, den Ihr Kennwort verschlüsselt hat.
Alles, was Sie angelegt haben, lässt sich jederzeit vollständig ausgeben: das Handbuch am Stück, jede Anweisung einzeln, Nachweisbuch, Register, Selbstinspektion und Schulungsplan, jede vom Programm gesetzte Datei als PDF/A und zusammen in einem Archiv; Originale, die Sie beigelegt haben, bleiben, wie sie sind. Das ist keine Zusatzleistung und kostet nichts. Ziehen Sie diese Ausgabe, solange die Lizenz läuft.
Danach endet der Zugang zur Anwendung. Die ausgegebenen Dateien bleiben Ihnen und sind ohne Offizinwerk lesbar, denn PDF/A ist dafür gemacht: Bei Blutzubereitungen beträgt die Aufbewahrungsfrist dreißig Jahre. Die Einzelheiten zu Laufzeit und Kündigung stehen in den Nutzungsbedingungen.
Nein. Der fachliche Inhalt einer Verfahrensanweisung stammt aus dem redaktionell erarbeiteten Katalog, nicht aus einem Sprachmodell. Der Assistent formuliert eine vorhandene Musterfassung auf Ihre Apotheke um und bezieht dabei Tätigkeiten, Räume, Geräte und Personalstruktur ein, die Sie im Betriebsprofil hinterlegt haben.
Der Vorschlag wird angezeigt, nicht eingesetzt. Sie lesen ihn, ändern ihn und zeichnen ihn. Übertragen wird ausschließlich der Abschnitt, den Sie dafür freigeben. Wollen Sie die Formulierungshilfe gar nicht, schalten Sie sie ab; am übrigen Programm fehlt dann nichts.
Vorgeschrieben ist sie nicht. Vorgeschrieben ist das Qualitätsmanagementsystem selbst, seit 2012 nach § 2a der Apothekenbetriebsordnung. Interessant wird eine Zertifizierung dann, wenn ein Vertragspartner sie verlangt, etwa einzelne Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen oder die Präqualifizierung für Hilfsmittel.
Die Anwendung prüft Ihr System gegen das, was eine Zertifizierungsstelle sehen will, und nennt die offenen Punkte. Diese Zahl ist eine Selbsteinschätzung aus Ihren eigenen Daten. Über die Zertifizierung entscheidet allein die Zertifizierungsstelle, die vor Ort prüft, Mitarbeitende befragt und Stichproben zieht.
Der technische Teil ist an einem Vormittag erledigt: Anwendung installieren, Stammdaten eintragen, Betriebsprofil festlegen, Team erfassen, Katalog abgleichen, Handbuch als Entwurf anlegen. Eine geführte Liste führt durch diese Schritte und hakt ab, was von allein erledigt ist.
Der fachliche Teil dauert länger, und das soll er. Jede Anweisung einmal zu lesen, zu prüfen und zu zeichnen ist die Arbeit, die aus einer Vorlage Ihr Handbuch macht. Verteilen Sie sie über Wochen und nehmen Sie dabei die Reihenfolge des Programms, sind Sie schneller fertig als jemand vor einem leeren Blatt.
Der Server prüft 343 Rechtsquellen, fast alle täglich. Den amtlichen Wortlaut einer Verkündung im Bundesgesetzblatt ruft er selbst ab, zerlegt ihn in seine Änderungsbefehle und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Eine Änderung wird belegt und redaktionell gesichtet, bevor sie überhaupt ausgespielt wird, und erst nach Freigabe und Zeichnung erreicht sie die Apotheken. Beim nächsten Abgleich sehen Sie nicht nur, dass sich etwas geändert hat, sondern welche Ihrer Dokumente davon berührt sind, weil jede Anweisung an der Pflicht hängt und jede Pflicht an ihrer Fundstelle.
Ob und wie Sie eine Anweisung daraufhin ändern, entscheiden Sie. Das Programm ändert kein freigegebenes Dokument von sich aus. Es legt die Sache auf Wiedervorlage und lässt sie dort liegen, bis eine Entscheidung getroffen ist.
Ein Beispiel aus dieser Fassung: Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen wurde am 21. September 2026 verkündet und trat am 22. September 2026 in Kraft. Der Katalog führt sie nach dem verkündeten Wortlaut; die neue Regelung der Dienstbereitschaft, die erst ab dem 1. Januar 2027 gilt, steht dort als künftiges Recht. Umgekehrt wird nichts als geltendes Recht ausgegeben, dem noch eine Rechtsverordnung fehlt; solche Fälle bleiben ein Vormerk im Rechtsmonitor, bis sie anwendbar sind.
Nein. Jedes der 744 Nachweisformulare lässt sich leer ausdrucken und von Hand führen, etwa der Temperaturbogen am Kühlschrank. Sie tragen die Werte später nach oder heften den Bogen ab und verweisen darauf. Beides ist zulässig, solange am Tag des Vorgangs erfasst wird.
Mit dem Lizenzschlüssel kommt ein Verweis, der unmittelbar zur Datei führt. Er gilt eine Frist und eine Zahl von Abholungen, die der Anbieter einstellt, und er führt stets zur jeweils veröffentlichten Fassung, nicht zu der, die am Tag der Bestellung aktuell war.
Ist er abgelaufen oder aufgebraucht, führt der Menüeintrag Programm abholen in den Abholbereich. Dort geben Sie Ihren Lizenzschlüssel ein und erhalten dieselbe Datei; ein Konto brauchen Sie dafür nicht. Die Seite sagt bei einer Abweisung den Grund — abgelaufen, aufgebraucht, gesperrt oder durch eine neue Fassung abgelöst — und nennt den Weg weiter. Einen zusätzlichen Arbeitsplatz richten Sie mit derselben Datei von dort ein.
Nein. Das Programm holt die Meldungen, bereitet sie auf, rechnet aus Ihren erfassten Packungen eine Bewertung und hält fest, wer wann durchgesehen hat. Ob eine Packung betroffen ist, entscheidet der Blick in das Regal, und ob eine Maßnahme ausreicht, entscheidet pharmazeutisches Personal. Wo etwas ungeklärt bleibt, sagt das Programm „bitte prüfen“ und niemals „nicht betroffen“ — und es nimmt den Abschluss eines Vorgangs nicht an, solange eine Packung ungeklärt ist.
Zwei Grenzen gehören dazu. Liefert eine Quelle die Chargenbezeichnungen nicht mit, fehlen sie, und die Meldung sagt es; die Apotheke muss dann selbst nachsehen. Und glückt an einem Tag kein Abgleich, steht das als ausdrückliches Ja oder Nein im Tagesnachweis, damit eine leere Arbeitsliste nicht mit einem ruhigen Tag verwechselt wird.
Nein. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: das Handbuch als Entwurf anlegen lassen und die eigenen, bereits gelebten Abläufe hineinschreiben, wo sie von der Musterfassung abweichen. Was in Ihrem Ordner gut ist, bleibt gut; es steht danach nur an einer Stelle, hängt an der richtigen Pflicht und trägt eine Fassungsnummer.
Die Pflicht, die nach dem Umstieg fehlt, steht meist gar nicht in der Apothekenbetriebsordnung, sondern im Arbeitsschutz oder im Medizinprodukterecht. Daran hat in der Apotheke nie jemand gedacht.
Ihre bisherigen Unterlagen müssen Sie dafür nicht abschreiben: Der Assistent liest sie und schlägt vor, welche Angaben daraus in das neue System gehören. Wie das abläuft und was dabei ausdrücklich nicht übernommen wird, steht im Abschnitt Der Umstieg.
Bestellung
Mit der Bestellung wird noch keine Zahlung ausgelöst. Jede Bestellung wird von Hand geprüft; danach richten wir einen Testzugang ein. So ist sichergestellt, dass die Lizenz der bestellenden Apotheke und ihrer Betriebsstättennummer zugeordnet ist.
Sie füllen das Formular aus. Eine Eingangsbestätigung erscheint unmittelbar auf dieser Seite.
Angaben und Betriebsstättennummer werden geprüft, in der Regel innerhalb eines Werktages. Danach erhalten Sie Ihren Testzugang.
Sie erkunden den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen. Sie installieren die Windowsanwendung, legen das Betriebsprofil an und richten Ihre Apotheke ein. Die vollständigen Anweisungen und der Export kommen mit der bezahlten Lizenz. Es wird nichts abgebucht.
Entscheiden Sie sich, erhalten Sie Rechnung und Lizenzschlüssel für die gewählte Stufe. Die im Test angelegten Inhalte bleiben erhalten. Ohne Bestellung endet der Zugang, ohne dass Kosten entstehen.
Fragen vor der Bestellung beantworten wir unter info@offizinwerk.de. Wir antworten an Werktagen, in der Regel am selben Tag.
Wir prüfen die Angaben und richten danach Ihren 30-tägigen Testzugang als Demo ein, in der Regel innerhalb eines Werktages. Sie erkunden den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen; die vollständigen Anweisungen und der Export kommen mit der Lizenz. Eine Zahlung ist dafür nicht erforderlich; abgebucht wird erst, wenn Sie eine Lizenz bestellen.
Kontakt
Jede Nachricht wird von einem Menschen gelesen und beantwortet, an Werktagen in der Regel am selben Tag. Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer; diese Nummer steht im Betreff unserer Antwort, damit der Austausch beieinander bleibt.
Eine Anlage nimmt das Formular nicht an. Senden Sie Unterlagen erst, wenn wir danach fragen; die Adresse steht dann in unserer Antwort und im Impressum.
Wir lesen und beantworten sie an Werktagen, in der Regel am selben Tag. Eine Eingangsbestätigung ist an die angegebene Adresse unterwegs; sie wiederholt Ihren Text mit Absicht nicht.