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Die Anwendung für die öffentliche Apotheke

Qualitätsmanagement, Rezeptur, Betäubungsmittel, Arzneimittelrisiken. Ein Programm.

Offizinwerk führt mehrere Gebiete des Apothekenbetriebs in einem Programm zusammen: den Pflichtenkatalog mit Handbuch und Nachweisen, die Herstellung mit Plausibilitätsprüfung, Protokoll und Etikett, die Betäubungsmittelkartei mit der monatlichen Bestandsprüfung, die arbeitstägliche Durchsicht der Rückrufe und Rote-Hand-Briefe, die Fristen des Jahres und den Revisionsordner für die Besichtigung. Zehn Module, einundsechzig Ansichten, ein Abgleich, ein Stand.

Windowsanwendung für die Apotheke. 30 Tage kostenlos erproben. Ab 24 Euro netto je Monat bei jährlicher Zahlweise.

Was dazugehört

470 Pflichten mit Fundstelle, zu jeder eine Musterfassung mit Ablauf, Rollen und Flussdiagramm, dazu die Formulare für die Nachweise und der Revisionsordner für die Besichtigung. Bedienbar auch von jemandem, der mit Qualitätsmanagement bisher nichts zu tun hatte: Jeder Schritt sagt, was zu tun ist und warum.

30 Tage kostenlos den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen erkunden; die vollständigen Anweisungen und die Ausfuhr kommen mit der Lizenz. Ihre Inhalte liegen auf dem Server nur verschlüsselt, mit einer benannten Ausnahme beim Umstieg von einem bisherigen System.

Die Ansicht Heute der Anwendung: oben eine Leiste aus Kacheln mit dem Stand auf einen Blick, darunter die täglichen Eintragungen zu Temperatur und Hygiene mit je einer Zeile pro Messstelle.

Bildschirmfoto der Anwendung. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.

  • 470Pflichten im vollständigen Katalog, jede mit Fundstelle
  • 311Verfahrensanweisungen in einem vollständigen Handbuch des vorbelegten Betriebsprofils
  • 744Nachweisformulare mit Rhythmus und Aufbewahrungsfrist
  • 61Ansichten im Arbeitsplatz, geordnet in zehn Modulen und dem Tagesblatt darüber

In zwei Minuten

Was Offizinwerk abnimmt

  1. Der Pflichtenkatalog steht schon da 470 Pflichten mit Fundstelle. Ihr Betriebsprofil lässt die stehen, die für Ihre Apotheke gelten, und nimmt die übrigen fort.
  2. Das Handbuch ist geschrieben Die Musterfassungen liegen bei, mit Zweck, Ablauf, Rollen und Flussdiagramm. Sie fangen nicht bei einem leeren Blatt an.
  3. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen Eine Musterfassung ist ein Ausgangspunkt, keine fertige Anweisung. Lesen, ändern, freigeben und zeichnen tut die Apothekenleitung.
  4. Die Nachweise sind vorbereitet 744 Formulare mit Rhythmus und Aufbewahrungsfrist. „Heute“ zeigt jeden Morgen, was ansteht, und was erfasst ist.
  5. Die Besichtigung ist vorbereitet 349 Sollzeilen im Revisionsordner, je Zeile der Ablageort, dazu die Prüfmappe als eine einzige PDF-Datei.

Windowsanwendung, ab 24 Euro netto je Monat bei jährlicher Zahlweise, 30 Tage kostenlos zu erproben. Die ausführliche Fassung steht unter diesem Block.

Der Umfang

Zehn Module in einem Fenster

Offizinwerk ist als Qualitätsmanagementsystem entstanden, und das ist bis heute sein größtes Modul. Dabei geblieben ist es nicht. Daneben stehen die Rezeptur mit Prüfung, Protokoll und Etikett, die Betäubungsmittelkartei, die Arzneimittelrisiken mit der arbeitstäglichen Durchsicht, der laufende Betrieb mit Messreihen, Geräten und Schichtübergabe, das Personal mit Schulung und Vertretung, die Fristen des Jahres, alles, was eine Besichtigung verlangt, und das Offizinwerk-Wiki, in dem die Pflichten des Katalogs, ihre Musterfassungen, die Pflichtunterweisungen und die 256 Rechtsquellen des Rechtsmonitors nachzuschlagen sind, zusammen 2751 Artikel. Was eine Apotheke sonst in Ordnern, Tabellenblättern und Kalendern führt, läuft hier in einem Programm zusammen, mit einem Abgleich und einem Stand.

Zehn Module, einundsechzig Ansichten.

  • HeuteWas heute ansteht
  • AufgabenTermine und Fristen
  • KalenderTermine und Fristen auf einen Blick
  • JahresplanDie Fristen des Jahres auf einem Blatt
  • BetriebsprofilWas diese Apotheke tut
  • PflichtenIhr individueller Katalog
  • HandbuchVerfahrensanweisungen
  • ProzesslandkarteAlle Abläufe auf einer Seite
  • DokumentenlenkungÜberprüfungsfristen und Kenntnisnahme
  • NachweiseErfassen und nachschlagen
  • MaßnahmenAbweichungen und Korrekturen
  • FehlermeldungenAus Beinahefehlern lernen
  • ReklamationenBeanstandungen und Ursachen
  • VerbesserungenIdeen aus dem Team
  • RisikenRisikoregister ab Professionell
  • TrendsHäufungen und Wirksamkeit
  • QualitätszieleKennzahlen und Fortschritt ab Professionell
  • ReifegradWie weit das System gediehen ist
  • ManagementbewertungJahresrückblick der Leitung ab Professionell
  • HerstellungRezeptur, Defektur und Prüfung ab Professionell
  • Rezeptur mit UnterstützungBeurteilung, Anweisung, Protokoll und das Nachschlagewerk ab Professionell
  • GefahrstoffeVerzeichnis, Betriebsanweisung und Lagerung ab Professionell
  • RezepturausfuhrHerstellungsdaten an ein anderes Programm übergeben ab Professionell
  • BetäubungsmittelKartei und Bestandsprüfung ab Professionell
  • TagesprüfungDie arbeitstägliche Durchsicht und ihr Nachweis
  • MeldungenRückrufe, Rote-Hand-Briefe, Lieferengpässe
  • ArchivHatten wir diese Charge?
  • LieferengpässeWas jetzt zu tun ist
  • SchichtübergabeWas die nächste Schicht wissen muss
  • TemperaturMessreihen und Grenzwerte
  • GerätePrüfmittel und Fristen
  • LeihgeräteMietgeräte, Sätze und Aufbereitung
  • VerleihvorgängeAusgabe, Rückgabe, Kaution
  • NotfallpläneWas im Ernstfall zu tun ist
  • AushängeWas sichtbar hängen muss
  • LieferantenBewertung externer Partner
  • TeamPersonen und Qualifikationen
  • SchulungenUnterweisungen und Nachweise
  • EinarbeitungNeue Mitarbeitende
  • FortbildungPunkte und Zertifikat
  • VertretungAbwesenheiten und wer übernimmt
  • UrkundenErlaubnisse, Verträge, Fristen
  • SelbstinspektionGeführte Prüfung nach § 2a Abs. 2 und 3
  • AuditsAuditprogramm und Besichtigungen ab Professionell
  • RechtsmonitorWas sich geändert hat
  • RevisionsordnerAlles, was bei der Besichtigung verlangt wird
  • PrüfmodusFür den Besichtigungstermin
  • PrüfmappeAlles für den Prüfer in einem Archiv
  • ZertifizierungVorbereitung auf ein Audit ab Professionell
  • ZertifizierungsstellenWo Sie sich zertifizieren lassen können ab Professionell
  • BerichteAusgabe als PDF
  • AusgabenErzeugte Dateien ansehen und drucken
  • Offizinwerk-WikiNachschlagen im ganzen Bestand
  • EinrichtungSchritt für Schritt zum vollständigen System
  • EinlesenEin bestehendes System übernehmen
  • StandorteDie Apotheken des Verbunds Verbund
  • SignaturNamenszeichen und Unterschrift
  • SicherungDaten sichern und wiederherstellen
  • EinstellungenApotheke, Darstellung, Lizenz, Wartung
  • NachrichtenWas der Anbieter mitteilt
  • HilfeAnleitung und Begriffe

Zwölf Bereiche setzen eine höhere Lizenzstufe voraus; welche, steht an der Kachel. Die übrigen neunundvierzig führt das Menü auch in der Stufe Basis. Was ein Bereich im Einzelnen tut, steht weiter unten unter „Funktionen“ und im Programm selbst unter „Hilfe“.

Was die Register leisten, in zwei Sätzen

Die Bereiche, von denen sonst auf dieser Seite nicht die Rede ist. Die Beschreibungen sind aus dem Programm übernommen, wo sie über dem jeweiligen Bereich stehen.

Betäubungsmittel

Die Kartei der Betäubungsmittel. Je Mittel eine Karte mit den Zugängen und Abgängen; der Bestand nach jeder Buchung wird gerechnet und nicht eingetragen. Am Ende jedes Kalendermonats sind Eintragungen und Bestand zu prüfen.

Herstellung: Rezeptur und Defektur

Rezeptur und Defektur: Herstellungsanweisung, Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung, Protokoll, Prüfung des Ergebnisses und Freigabe durch eine Apothekerin oder einen Apotheker.

Rezeptur mit Unterstützung

Die Beurteilung einer Rezeptur mit Unterstützung des Dienstes. Was hinausgeht, steht vorher in der Vorschau und wird einzeln freigegeben; die Beurteilung nach § 7 Abs. 1b der Apothekenbetriebsordnung trägt ein Apotheker ein und nicht das Programm.

Rezepturausfuhr

Die Herausgabe der Herstellungsdaten an ein anderes Programm, als Tabelle oder im Format der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Vor dem Erzeugen steht, was hinausgeht und was fehlt; der Vorgang wird als Nachweis abgelegt.

Gefahrstoffe

Das Verzeichnis der Gefahrstoffe nach § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung, dazu die Betriebsanweisung, die jährliche Unterweisung daraus, die Gefährdungsbeurteilung und die Lagerung. Die Einstufung wird aus dem Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten eingetragen; das Programm schlägt keine vor.

Temperatur

Je Messstelle ein Ort mit Sollbereich, Messgerät und Rhythmus. Darunter die Messreihe und zu jeder Abweichung die Bewertung mit Begründung.

Kalender und Dienstbereitschaft

Die Termine und Fristen auf einem Blatt: die Termine, die die Apotheke selbst einträgt, und die Fristen, die die übrigen Bereiche rechnen. Hier wird der Notdienst eingetragen, den die Kammer eingeteilt hat. Das Programm teilt keinen Dienst ein.

Notfallpläne

Die Pläne für den Ernstfall: Stromausfall, unterbrochene Kühlkette, Ausfall der Datenverarbeitung, Einbruch. Jeder Plan nennt die Meldekette und wird geprobt.

Schichtübergabe

Was die nächste Schicht wissen muss, je Übergabe eine Zeile. Die folgende Schicht nimmt sie zur Kenntnis; damit ist belegt, dass die Information angekommen ist.

Vertretung

Wer vertritt wen, und was bleibt liegen. Das Register führt die Abwesenheiten der Apothekenleitung samt der vertretenden Person und ihrer Befugnis und rechnet die Grenzen des § 2 Abs. 5 und 6 der Apothekenbetriebsordnung mit.

Lieferengpässe

Was bei einem Lieferengpass zu tun ist, Schritt für Schritt: Verfügbarkeit anfragen, Austausch prüfen, Rücksprache halten, abgeben und den Vorgang belegen.

Fortbildung

Das Fortbildungskonto je Person: besuchte Veranstaltungen mit Punkten, Kategorie und Nachweis, dazu der Stand gegenüber dem Fortbildungszertifikat der Kammer.

Einarbeitung

Der Plan für neue Mitarbeitende: was in welcher Woche zu zeigen ist und wer es abzeichnet.

Leihgeräte und Verleihvorgänge

Die Verleihakte je Mietgerät: Tagessatz, Wochensatz, Kaution, Zustand, Aufbereitung und Verleihstatus. Das Gerät selbst steht im Register Geräte; die Akte verweist darauf und führt seine Stammdaten nicht zweimal.

Je Ausleihe eine Zeile: wer hat was wann bekommen, bis wann ist die Rückgabe vereinbart, wurde eingewiesen, ist die Kaution zurück und ist das Gerät nach der Rückgabe aufbereitet worden.

Jahresplan

Alles, was in einem Jahr wiederkehrt, auf einem Blatt: wann es fällig wird, in welchem Monat sich etwas staut und wo eine Lücke ist. Verschoben wird dabei nichts.

Reifegrad

Eine Selbstmessung, wie weit das Qualitätsmanagementsystem gediehen ist, über mehrere Felder und im Verlauf. Sie dient der eigenen Steuerung und ersetzt keine Besichtigung.

Trends

Häufungen über die Fehlermeldungen und Reklamationen hinweg, dazu die Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen gewirkt haben.

Sicherung

Die Sicherung Ihrer Daten auf einen eigenen Datenträger und die Wiederherstellung daraus.

Nachrichten vom Anbieter

Was der Anbieter mitteilt: Neuerungen im Programm, Wartungsarbeiten, Störungen und Rechtshinweise. Je Nachricht hält diese Apotheke fest, wer sie durchgesehen hat und was daraus folgte. Der Lesestand bleibt hier und geht nicht an den Anbieter.

Das Programm bei der Arbeit

Dreizehn Ansichten aus dem laufenden Programm. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.

Ansicht Einrichtung: oben der Stand der erledigten Schritte mit einem Fortschrittsbalken und dem nächsten Schritt, darunter die Schrittliste von den Stammdaten über das Betriebsprofil bis zum Zuschneiden des Handbuchs, je Schritt eine Marke erledigt, als Nächstes oder offen.
Einrichtung. Die Liste führt durch die Schritte bis zum fertigen System, in der Reihenfolge, in der sie aufeinander aufbauen. Jeder Schritt prüft sich selbst; was erledigt ist, hakt sich ab.
Ansicht Betäubungsmittel: drei Zahlen für den Bestand der Karteikarten, die überfällige Prüfung und die in dreißig Tagen fällige Prüfung, darunter eine Liste aus Betäubungsmittel, Bestand, nächster Prüfung und Zustand mit einer farbigen Marke je Zeile.
Betäubungsmittel. Je Mittel eine Karte mit den Zugängen und Abgängen. Den Bestand nach einer Buchung rechnet das Programm; eingetragen wird er nicht. Zum Ende des Kalendermonats steht die Bestandsprüfung an.
Ansicht Herstellung: drei Zahlen für den Bestand, die überfällige Frist und die in dreißig Tagen fällige Frist, darunter eine Liste aus Zubereitung, Art, Herstelldatum und Zustand mit einer Herstellungsanweisung und zwei Protokollen für Rezeptur und Defektur.
Herstellung. Rezeptur und Defektur: Herstellungsanweisung, Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung, Protokoll, Prüfung des Ergebnisses und Freigabe durch eine Apothekerin oder einen Apotheker.
Ansicht Temperatur: drei Zahlen für die Messstellen, die überfällige Ablesung und die in dreißig Tagen fällige Ablesung, darunter eine Liste aus Messstelle, Art, nächster Ablesung und Zustand mit Kühlschrank Offizin, Lagerraum, Betäubungsmittelschrank und Rezepturarbeitsplatz.
Temperatur. Je Messstelle ein Ort mit Sollbereich, Messgerät und Rhythmus. Darunter die Messreihe und zu einer Abweichung die Bewertung mit Begründung.
Ansicht Gefahrstoffe: drei Zahlen für das Verzeichnis, die überfällige Frist und die in dreißig Tagen fällige Frist, darunter eine Liste aus Gefahrstoff, Lagerort, nächster Unterweisung und Zustand mit den Schaltflächen Sicherheitsdatenblatt anfordern und Einstufung übernehmen.
Gefahrstoffe. Das Verzeichnis nach § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung, dazu die Betriebsanweisung, die Unterweisung daraus und die Lagerung. Die Einstufung wird aus dem Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten eingetragen; das Programm schlägt keine vor.
Ansicht Notfallpläne: drei Zahlen für den Bestand, die überfällige Frist und die in dreißig Tagen fällige Frist, darunter eine Liste aus Plan, Ereignis, nächster Probe und Zustand mit den Plänen für den Stromausfall und für die Unterbrechung der Kühlkette.
Notfallpläne. Die Pläne für den Ernstfall: Stromausfall, unterbrochene Kühlkette, Ausfall der Datenverarbeitung, Einbruch. Die Liste nennt je Plan das Ereignis und die nächste Probe.
Ansicht Lieferengpässe: oben drei Zahlen für die Vorgänge mit Engpass, die laufenden Vorgänge und die offenen Fristen, darunter die nummerierte Schrittfolge von der Durchsicht des Vorrats über die Verfügbarkeitsanfrage beim Großhandel bis zur Anpassung der Packungsgröße, je Schritt die Fundstelle und die Grenze des Programms.
Lieferengpässe. Was bei einem Lieferengpass zu tun ist, Schritt für Schritt: Verfügbarkeit anfragen, Austausch prüfen, Rücksprache halten, abgeben und den Vorgang belegen. Je Schritt steht die Fundstelle daneben und dazu, was das Programm nicht entscheidet.
Ansicht Kalender: ein Monatsblatt mit drei Zahlen für Termine und Fristen, für das Überfällige und für die Notdienste, darunter eine Liste aus Datum, Vorgang und Herkunft mit einer Marke überfällig je Zeile.
Kalender und Dienstbereitschaft. Termine, die die Apotheke selbst einträgt, und Fristen, die die übrigen Bereiche rechnen, in einem Monatsblatt. Hier wird der Notdienst eingetragen, den die Kammer eingeteilt hat. Das Programm teilt keinen Dienst ein.
Ansicht Nachweise, Abschnitt Anschlussversorgung nach § 48a des Arzneimittelgesetzes: die Erläuterung, darunter der Stand des Quartals und eine Tabelle aus Abgabedatum, Person, Arzneimittel und Entscheidung, je Zeile die Schaltflächen Öffnen und Protokoll, bei einer Abgabe dazu die Dosierungsanweisung, darunter der Fristenrechner.
Anschlussversorgung nach § 48a AMG. Je Abgabe ohne Verschreibung ein Protokoll, auch für eine Ablehnung. Daraus entstehen die Dosierungsanweisung für die versorgte Person und das Abgabeverzeichnis.
Ansicht Prozesslandkarte: eine Erläuterung der Führungs-, Kern- und unterstützenden Prozesse, darunter die Bereiche als Karten, je Karte der Name, die Zahl der Dokumente, ein Balken für den Anteil der freigegebenen und die Nummern der zugehörigen Kapitel.
Prozesslandkarte. Die Abläufe der Apotheke auf einem Blatt, daneben die Gliederung mit dem festen Ort jedes Dokuments. Welche Unterkapitel noch kein Dokument tragen, zeigt die Zuordnungsmatrix.
Ansicht Team: eine Tabelle aus Name, Rolle, Befugnissen, Qualifikationen, Zuständigkeit und Vertretung sowie der Marke für die qualitätsmanagementbeauftragte Person, darunter das Organigramm aus den erfassten Rollen.
Team. Personen, Rollen und Nachweise an einer Stelle. Das Organigramm entsteht aus den erfassten Rollen und beantwortet die Frage, wer wem gegenüber weisungsbefugt ist.
Ansicht Geräte: drei Zahlen für den Bestand, die überfällige Prüfung und die in dreißig Tagen fällige Prüfung, darunter eine Liste aus Gerät, Art, nächster Prüfung und Zustand mit einer farbigen Marke je Zeile.
Geräte. Waagen, Kühlgeräte, Medizinprodukte und Prüfmittel in einer Liste, mit der Art der Prüfung und dem nächsten Termin. Was überfällig ist, steht oben als Zahl.
Ansicht Rechtsmonitor: der Hinweis, dass der Server die maßgeblichen Rechtsquellen prüft, darunter die Reiter Offen, Zur Kenntnis und Erledigt und die Meldung, dass derzeit keine Änderung eine Handlung verlangt. Links das Menü mit den Ansichten des Moduls Prüfung.
Rechtsmonitor. Was sich geändert hat, und welche Ihrer Dokumente es berührt. Eine Änderung erreicht die Apotheke erst, nachdem ein Apotheker sie bewertet hat.

Die Ausgangslage

Seit 2012 muss jede Apotheke ein Qualitätsmanagementsystem führen

§ 2a der Apothekenbetriebsordnung verlangt ein System, das Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten entspricht. In der Offizin ist daraus meist ein Ordner geworden, den niemand pflegt, bis sich der Pharmazierat ankündigt. Was dann in wenigen Tagen nachgetragen wird, erkennt ein geübter Prüfer an drei Stellen.

Fehlende Hygienedokumentation

Der Hygieneplan liegt vor, die tägliche Durchführung ist nirgends belegt. Ohne Eintrag gilt die Maßnahme als nicht erfolgt.

Veraltete Verfahrensanweisungen

Anweisungen verweisen auf Vorschriften in einer Fassung, die seit mehreren Novellen nicht mehr gilt, oder tragen keine Freigabe.

Lückenhafte Temperaturnachweise

Für Kühlschrank und Lagerraum fehlen Tage, oder Soll und Ist stimmen über Monate hinweg auffällig genau überein.

Der Pharmazierat prüft nicht das System. Er greift einen realen Vorgang heraus und arbeitet sich rückwärts: Gibt es dazu eine Verfahrensanweisung, war sie zu diesem Zeitpunkt gültig, und kannte die handelnde Person sie?

Neu · Der Revisionsordner

Der Prüfer fragt nach dem Eichschein der Waage. Sie lesen vor: Ordner Geräte, Register 3.

Eine Besichtigung scheitert selten an der fehlenden Unterlage, sondern daran, dass niemand sie findet. Der Revisionsordner führt 349 Sollzeilen in fünfzehn Kapiteln, und je Zeile tragen Sie zweierlei ein: ob die Unterlage vorliegt und wo sie liegt. Für Papier den Ordner und das Register, für Dateien den Speicherort. Ohne Ablageort bleibt die Zeile offen.

Vier Datumsarten statt einer Abhakliste. Der Eichschein läuft ab, die Selbstinspektion wird im Turnus fällig, der Raumplan trägt einen Stand, die Approbationsurkunde verfällt nie. Die geführte Durchsicht legt Ihnen jede offene Zeile einzeln vor, mit vier Antworten je Schritt.

Warum der Ablageort ein Pflichtfeld ist

§ 22 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung verlangt die Vorlage auf Verlangen. Gefragt wird ohne Voranmeldung, und nicht immer ist die Leitung im Haus. Haben Sie die Unterlage, finden sie aber nicht, steht im Protokoll dasselbe wie bei jemandem, der sie nicht hat.

Revisionsordner Urkunden Personal Betrieb Hygiene Arbeitsschutz Unterlage liegt vor Betriebserlaubnis Ablageort Ordner Urkunden, Register 1 unbefristet Eichschein der Waage Ablageort Ordner Geräte, Register 3 läuft ab Hygieneplan Ablageort Ablage Qualität, Hygiene Stand Prüfbericht Elektrogeräte Ablageort noch nicht eingetragen Turnus Approbationsurkunde Ablageort Ordner Personal, Register 1 unbefristet Ohne Ablageort gilt die Zeile als offen.
Zwei Antworten je Unterlage, rechts die Datumsart. In der vierten Zeile liegt die Unterlage vor, doch der Ablageort fehlt; damit gilt die Zeile als offen.
Ansicht Revisionsordner: oben der Anteil der vollständigen Unterlagen, daneben vier Zahlen für vollständig, läuft ab, überfällig und fehlt, darunter die fünfzehn aufklappbaren Kapitel mit je einem Zähler.

Bildschirmfoto der Anwendung. Alle Angaben darin stammen aus einer erfundenen Beispielapotheke.

Was ein Durchgang der geführten Durchsicht ändert

Der Revisionsordner am ersten Tag: 0 Prozent vollständig, die Zähler stehen auf 0, 0, 0 und 182, alle fünfzehn Kapitelmarken sind rot. Derselbe Ordner nach einem Durchgang der geführten Durchsicht: 73 Prozent vollständig, die Zähler stehen auf 132, 0, 2 und 48, 11 der fünfzehn Kapitelmarken sind grün, 4 rot.
Der Revisionsordner am ersten Tag: 0 Prozent vollständig, alle fünfzehn Kapitelmarken rot.
Erster Tag
Derselbe Ordner nach der ersten geführten Durchsicht: 73 Prozent vollständig, elf Kapitelmarken grün.
Nach der ersten Durchsicht
Links der Ordner am ersten Tag, rechts derselbe Ordner, nachdem die geführte Durchsicht einmal durchgelaufen ist. 48 Unterlagen fehlen auch rechts noch. Sie stehen jetzt einzeln da, mit Kapitel, Rechtsgrundlage und Frist. Nachgebaute Darstellung aus einer erfundenen Beispielapotheke.
Fünfzehn Kapitel, 349 Zeilen

Von der Betriebserlaubnis über Personal, Betäubungsmittel und Dienstbereitschaft bis zu Arbeitsschutz, Datenschutz und Abrechnung. Je Zeile die Rechtsgrundlage, damit erkennbar bleibt, woher die Forderung kommt.

Immer, Falls relevant, Optional

Nicht jede Zeile trifft jede Apotheke. Über die bedingten entscheidet das Betriebsprofil; wo es das nicht hergibt, nennt die Zeile den Auslöser und die Apotheke entscheidet selbst.

Der Ablageort ist ein Pflichtfeld

Für Papier der Ordnername und das Register, für elektronische Ablagen Speicherort und Dateiname. Ohne Ablageort gilt die Zeile nicht als erledigt.

Vier Datumsarten statt einer Abhakliste

Der Eichschein läuft ab, die Selbstinspektion wird im Turnus fällig, der Raumplan trägt nur einen Stand, die Approbationsurkunde verfällt nie. Erst diese Unterscheidung macht aus einer Liste eine Überwachung.

Geführte Durchsicht

Eine Schaltfläche stellt alle offenen, fehlenden und ablaufenden Pflichtzeilen hintereinander, je Schritt vier Antworten. Jede Antwort wird sofort geschrieben, unterbrechen ist jederzeit möglich. Am Ende steht ein Durchsichtsprotokoll.

Ordner drucken

Deckblatt, Register und je Kapitel eine Unterlagentabelle in der Bauform des gedruckten Registerordners, dazu die hinterlegten Dokumente. Derselbe Bericht geht in die Prüfmappe ein.

Die Unterlage selbst hängt an der Zeile

An jede Zeile lassen sich die Dateien anhängen, die dazugehören: der eingescannte Eichschein, der Prüfbericht, das Schreiben der Behörde. Mehrere auf einmal, auch durch Ziehen und Ablegen. Die Zeile zeigt dann, wie viele Unterlagen hängen. Umbenennen und Austauschen darf, wer eine Anweisung freigeben darf; das Entfernen löscht nichts, sondern storniert mit Grund, damit nachvollziehbar bleibt, was durch was ersetzt wurde. Eine Suche über Name, Endung, Datum, Person, Zeile und Kapitel findet eine Unterlage, ohne dass man die Kapitel durchsieht.

Ordner ausführen: ein Archiv oder eine einzige PDF-Datei

Sie wählen aus, was mitgeht: Kapitel oder einzelne Zeilen, die angehängten Unterlagen, die erzeugten Übersichten, das Nachweisbuch samt Zeitraum. Daraus entsteht entweder ein Archiv mit einem Verzeichnis, das zu jeder Datei Größe und Prüfsumme nennt, oder eine einzige PDF-Datei mit Deckblatt, Seitenzahlen und Lesezeichen, die sich ohne Zusatzprogramm öffnen und weitergeben lässt. Was sich nicht als Seite darstellen lässt, bekommt ein Blatt mit Name, Format, Größe, Prüfsumme und der Fundstelle im Archiv, damit die Lücke benannt ist und nicht verschwiegen. Jede fertige Ausfuhr schreibt einen Nachweis: wer sie erzeugt hat, wann, mit welchem Umfang.

  • Rechtsstandaktuell alles aktuell
  • Vollständigkeit55 % etwas fehlt
  • Revisionsordner48 fehlen, 2 überfällig etwas fehlt
  • Fristen2 überfällig läuft bald ab
  • Geräte1 fällig läuft bald ab
  • Urkundengültig alles aktuell
  • Schulungenerfüllt alles aktuell
Die dritte Kachel, „Revisionsordner“, steht in „Heute“ neben der Prüfbereitschaft und nennt die Zahl, nicht nur die Farbe. Ein Klick führt in den Ordner.
Wann die Kachel welche Farbe zeigt

Grün, wenn jede Pflichtunterlage vorliegt und ein gültiges Datum trägt, gelb, wenn in den nächsten sechzig Tagen etwas abläuft, rot, wenn etwas fehlt oder überfällig ist.

Eine Abhakliste fragt, ob die Unterlage vorliegt. Der Revisionsordner fragt zusätzlich, wo sie liegt. Diese zweite Angabe kostet beim Anlegen Zeit und entscheidet im Termin darüber, wie lange das Suchen dauert.

Der Termin

Die Besichtigung prüft zwei Rechtsgebiete

Das Apothekenrecht ist das eine. Das andere ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz, und er kommt im selben Termin. Darauf bereitet sich kaum jemand vor.

Woher der zweite Gegenstand kommt

Viele Pharmazieräte tragen als Multiplikatoren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege auch Fragen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes in die Apotheke. Der Revisionsordner hält beide Teile nebeneinander bereit.

Teil eins: das Apothekenrecht

Vierzehn Kapitel folgen dem Betrieb, so wie ihn die Aufsicht abfragt.

  • Erlaubnisurkunde, Abnahmebescheinigung, Handelsregisterauszug und die übrigen Urkunden, nach denen zuerst gefragt wird
  • Personal, Qualifikationen, Vertretungsregelung und Fortbildungsnachweise
  • Qualitätsmanagementsystem, Selbstinspektion und Dokumentenlenkung
  • Erwerb, Prüfung, Lagerung und Abgabe, Betäubungsmittel, Dienstbereitschaft
  • Herstellung, Prüfmittel und Hygiene, Datenschutz und Telematik

Teil zwei: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

Ein eigenes Kapitel, und mit einundvierzig Zeilen eines der umfangreichsten des Ordners.

  • Es folgt nicht der Apothekenbetriebsordnung, sondern der Reihenfolge, die die Berufsgenossenschaft für ihre Begehung vorsieht
  • Grundangaben, Offizin und Rezeptur, Labor
  • Arbeitsmittel und Betriebsmittel, Betriebsräume im Allgemeinen
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und weiterer gefährlicher Stoffe
  • Damit steht die Prüffrist des Elektrogeräts an der Stelle, an der sie erfragt wird, und nicht irgendwo im Anhang
Die Reihenfolge stammt von der Berufsgenossenschaft und ist nicht umsortiert. So steht jede Angabe dort, wo sie in der Begehung erfragt wird.
Die Lesemappe

Und wie kommt der Prüfer an die Unterlagen?

Nicht über ein Konto bei uns. Die Apotheke erzeugt im Prüfmodus eine Lesemappe, die der Prüfer an seinem eigenen Rechner öffnet.

Was in der Lesemappe liegt

Auf unserem Server gibt es keinen Zugang für Fremde, und das ist keine Bequemlichkeitsfrage: Ein Zugang für Dritte wäre der Bruch mit der Zusage, dass niemand außer der Apotheke ihre Inhalte lesen kann.

  • Ein in sich geschlossenes Archiv mit dem Revisionsordner, den hinterlegten Unterlagen und einem Inhaltsverzeichnis
  • Das Deckblatt trägt den Schriftzug als Wasserzeichen und nennt die empfangende Stelle, die ausgebende Person, den Tag der Erzeugung und ein Ablaufdatum
  • Kein Zugriff auf unsere Server, kein fremdes Konto, keine Übertragung an Dritte
  • Sie hält den Stand des Augenblicks fest, in dem sie erzeugt wurde. Das Deckblatt sagt das, damit später niemand eine überholte Mappe für den laufenden Stand hält

In der Mappe liegen der Revisionsordner und die dort hinterlegten Unterlagen — also das, wonach in der Besichtigung zuerst gefragt wird. Das Qualitätsmanagementhandbuch, die erfassten Nachweise und die Selbstinspektion liegen nicht darin; dafür gibt es die Prüfmappe, die die Apotheke auf Verlangen vorlegt. Für keines von beidem muss sie jemandem die Tür zu ihren Daten aufschließen.

Ansicht Prüfmodus: oben das Suchfeld für einen Vorgang, darunter der Abschnitt Lesemappe für den Prüfer mit der Erläuterung und den Schaltflächen zum Erzeugen der Mappe.
Der Prüfmodus, Beispielapotheke. Von hier geht die Lesemappe an den Prüfer.

Neu · Arzneimittelrisiken

Die Rückrufe des Tages liegen vor der Öffnung auf dem Tisch

Offizinwerk holt die Meldungen selbst, legt sie Ihnen zusammen vor und hält fest, dass Sie sie durchgesehen haben. § 21 der Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass eine Apotheke Meldungen über Arzneimittelrisiken zur Kenntnis nimmt und das Erforderliche veranlasst. Bei einem Chargenrückruf fragt die Aufsicht später nicht, ob die Meldung gelesen wurde, sondern ob die Charge im Regal lag.

Zwei Antworten je Meldung. Durchgesehen, und was der Blick in den Bestand ergeben hat. Jeder Öffnungstag erzeugt daraus einen Nachweis mit Datum, Zahl der Meldungen, offenen Punkten und Namenszeichen. Abzeichnen darf nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung pharmazeutisches Personal.

Warum die Durchsicht sonst untergeht

Die Meldungen kommen aus verschiedenen Richtungen und in verschiedenen Formen: der Rückruf einer Charge, der Rote-Hand-Brief eines Herstellers, die Lieferengpassmeldung einer Behörde. Sie erreichen die Apotheke über Nachrichtenkanäle, Rundschreiben und Postfächer, und niemand hält nach, welche davon gelesen wurde. Bei einer Besichtigung wird nach beidem gefragt: wer wann durchgesehen hat und was daraus geworden ist.

Der Nachweis darüber wird selten geführt, weil er von Hand jeden Tag ein Blatt kostet. Hier entsteht er aus der Arbeit selbst, mit Datum, Zahl der Meldungen und Namenszeichen der Person, die durchgesehen hat.

Arzneimittelrisiken Tagesprüfung Meldungen Rückrufe Archiv Meldung durchgesehen Chargenrückruf, Blutdruckmittel Bestand zwei Packungen betroffen, abgesondert sofort Rote-Hand-Brief, Schmerzmittel Bestand nicht im Sortiment zur Kenntnis Lieferengpass, Antibiotikum Bestand kein Bestandsbezug zur Kenntnis Chargenrückruf, Augentropfen Bestand Bestand noch nicht geprüft sofort Gelesen ist nicht bearbeitet. Es fehlt der Blick in den Bestand.
Zwei Antworten je Meldung: durchgesehen, und was der Bestand ergeben hat. In der vierten Zeile ist die Meldung gelesen, der Bestand aber nicht geprüft; sie bleibt deshalb offen.
Woher die Meldungen kommen

Aus fünf Quellen: den beiden Nachrichtenkanälen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Archiv der Rote-Hand-Briefe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, dem Kanal der Rote-Hand-Briefe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und dessen Lieferengpassmeldungen. Abgerufen wird vom Server des Anbieters, nicht von jedem Arbeitsplatz aus; die Apotheke holt sich nur ab, was neu ist. Liefert eine Quelle den Wortlaut nicht vollständig — die Chargenbezeichnungen stehen bei einer davon hinter einer Anmeldung —, steht das an der Meldung, statt dass eine Lücke wie Vollständigkeit aussieht.

Die Tagesprüfung und ihr Nachweis

Eine Kachel auf „Heute“ führt in die Tagesprüfung. Oben steht als erster Satz, wann zuletzt ein Abgleich geglückt ist: Diese Angabe entscheidet, worauf sich die Abzeichnung stützt. Meldungen ohne Bestandsbezug lassen sich zusammen zur Kenntnis nehmen, Rückrufe nicht. Danach ein Klick auf „Tagesprüfung abzeichnen“, und es entsteht ein Nachweis mit Datum, Zahl der Meldungen, offenen Punkten und Namenszeichen. Abzeichnen darf nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung pharmazeutisches Personal. Wochenenden und die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes sind keine Öffnungstage; ein versäumter Öffnungstag lässt sich nachtragen, nur mit Begründung, und ist als Nachtrag erkennbar.

Ein Rückruf, Schritt für Schritt

Zuerst die Packungen: Pharmazentralnummer, Chargenbezeichnung, Verfall, Anzahl. Die Bewertung entsteht daraus und wird nicht geraten. Eine genannte Charge heißt betroffen, eine ähnliche oder eine unvollständig gelesene Chargenaufzählung heißt „bitte prüfen“ und niemals „nicht betroffen“. Danach der Verbleib der Ware, die Absonderung, die Meldung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und, wo geboten, die Anzeige bei der Behörde nach § 21 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung. Zum Schluss wird abgezeichnet; die vorbefüllten Formulare für Rückgabeliste und Aussonderung liegen daneben. Solange eine Packung ungeklärt ist, nimmt das Programm den Abschluss nicht an.

Hatten wir diese Charge?

Das Archiv beantwortet diese eine Frage. Ein Suchfeld über Chargenbezeichnung, Pharmazentralnummer und Wirkstoff, und daneben ein Prüfkalender des Jahres, der jeden Tag zeigt: abgezeichnet, nachgetragen, kein Öffnungstag oder Öffnungstag ohne Nachweis. Die Legende steht in Worten daneben, nicht nur als Farbe. Damit ist auch in drei Jahren belegbar, wie die Durchsicht geführt wurde.

Was der Anbieter dabei nicht erfährt

Die Anfrage der Apotheke trägt zwei Zahlen: bis wohin sie nachgeholt hat und wie viele Meldungen sie auf einmal nimmt. Kein Feld für eine Meldung, eine Charge, eine Pharmazentralnummer oder ein Ergebnis. Eine beigefügte Datei wird nach ihrer Prüfsumme angefragt. Weil zu jeder Datei genau eine Meldung gehört, lässt sich daraus allerdings erschließen, welche Meldung die Apotheke gerade bearbeitet; was sie damit tut, bleibt verschlüsselt. Was die Apotheke mit einer Meldung tut, liegt verschlüsselt wie jeder andere Nachweis. Der Umschlag mit den Meldungen ist unterschrieben; der Arbeitsplatz rechnet die Unterschrift nach, bevor er eine Zeile ablegt, und legt bei einer Abweichung nichts ab.

Keine Kennzahl je Person

Die Auswertung zeigt Zeitreihe, Anteil der Meldungen mit Bestandsbezug, Bearbeitungsdauer und Verteilung nach Art und Dringlichkeit. Eine Kennzahl je Person gibt es nicht, und das steht ausdrücklich in der Ansicht, samt Grund: § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. So sucht niemand an anderer Stelle danach.

In jeder Lizenzstufe, auch in Basis

Die arbeitstägliche Durchsicht ist für jede Apotheke Pflicht. Ein Qualitätsmanagementsystem, das ausgerechnet die Arzneimittelrisiken hinter einem Aufpreis führt, wäre bei einer Besichtigung angreifbar. Der Bereich ist deshalb in jeder Stufe enthalten.

Sie zeichnen die Durchsicht des Tages ab, und der Nachweis dafür entsteht aus dieser Abzeichnung. Verlangt wird in der Besichtigung dieser Nachweis.

Neu · Der Umstieg

Ihr altes Handbuch kommt mit

Sie ziehen Ihre bisherigen Unterlagen in das Fenster, auch fünfzig auf einmal. Offizinwerk nennt Ihnen vorher, wie viele Abschnitte daraus werden und wie viele Einheiten die Auswertung verbraucht. Dann sucht es fünfzehn Arten von Angaben darin: Geräte, Messstellen, Lieferanten und Personen, dazu die Fristen, die daran hängen. Zu jedem Vorschlag steht, aus welcher Datei er stammt und wie sicher die Zuordnung ist. Sie haken an, was übernommen wird.

Den Wortlaut Ihrer Anweisungen übernimmt Offizinwerk nicht. Es merkt sich, dass es die Anweisung gibt, mit Titel, Fassung und Datum, und lässt den Inhalt leer. So entsteht kein Handbuch aus einer fremden Vorlage.

Herkunft an jedem Vorschlag. Aus welcher Datei er stammt und wie sicher die Zuordnung ist. Einen Eintrag, den es schon gibt, erkennt das Programm und zeigt je Feld den Unterschied. Der übermittelte Text wird nach der Auswertung gelöscht, spätestens nach vierundzwanzig Stunden.

Vier Schritte

Dateien wählen, zustimmen, auswerten lassen, Vorschläge prüfen

Sie wählen die Dateien aus, auch durch Ziehen und Ablegen. Das Programm liest sie als Text ein und nennt vorher, wie viele Abschnitte daraus werden und wie viele Einheiten die Auswertung verbraucht. Danach arbeitet der Server; Sie dürfen das Programm zumachen.

Was in den vier Schritten geschieht

Vor dem ersten Abschnitt steht ein Hinweistext in fünf Teilen: was übermittelt wird, wie lange es liegt, wer den Inhalt sehen kann, was nicht hineingehört und wer verantwortlich bleibt. Ohne Zustimmung entsteht kein Auftrag; der Zeitpunkt der Zustimmung und die Fassung des Hinweistextes stehen am Auftrag.

  • Fünfzehn Arten von Angaben werden gesucht, von den Stammdaten über Personen, Schulungen, Geräte und Messstellen bis zu Maßnahmen, Risiken und Zielen
  • Je Vorschlag steht die Herkunft daneben: aus welcher Datei und mit welcher Sicherheit. Jedes Feld lässt sich vor der Übernahme ändern
  • Einen Eintrag, den es schon gibt, erkennt das Programm und zeigt je Feld den Unterschied. Geändert wird nur, was Sie anhaken
  • Nach der Übernahme entsteht ein Nachweis: wer wann wie viele Vorschläge geprüft und wie viele Einträge geschrieben hat
  • Reicht das Guthaben nicht, ruht der Auftrag und läuft weiter, sobald Einheiten nachgelegt sind. Ohne freigeschaltete Assistenzfunktionen entsteht er nicht
Was ausdrücklich nicht übernommen wird

Kein fremder Wortlaut. Aus einer Verfahrensanweisung, die Sie hochladen, wird der Text nicht übernommen. Übernommen wird, dass es die Anweisung gibt, mit Titel, Fassung, Datum und Geltungsbereich; der Inhalt bleibt leer und der Eintrag trägt den Vermerk, dass die Unterlage außerhalb dieses Programms liegt. So entsteht kein Handbuch aus einer fremden Vorlage, und niemandes Urheberrecht wird berührt.

Was mit den Unterlagen geschieht

Ein Abschnitt liegt nur in der Datenbank des Servers, nie als Datei. Der Wortlaut wird gelöscht, sobald seine Auswertung vorliegt, und zwar im selben Arbeitsgang. Ist der Vorschlagssatz fertig, verschwinden alle Abschnitte des Auftrags. Beim Abbrechen verschwinden sie sofort, spätestens nach vierundzwanzig Stunden; so ist die Frist eingestellt. Die Auftragszeile selbst wird sieben Tage nach dem Ende entfernt, und die Serversicherung nimmt die Abschnitte nicht mit.

Der Vorschlagssatz liegt verschlossen: Ihr Rechner erzeugt dafür ein Schlüsselpaar und behält den privaten Teil. Der Server verschließt den Satz damit und kann ihn selbst nicht wieder öffnen. Der Anbieter sieht Zahlen — Aufträge, Abschnitte, Fehler, verbrauchte Einheiten — und keinen Inhalt.

Was nach dem Umstieg auffällt, ist meist keine falsche Anweisung, sondern eine fehlende: die Pflicht, an die nie jemand gedacht hat.

Arbeitsteilung

Die Entscheidung bleibt bei der Apothekenleitung

Ein Qualitätsmanagementsystem beschreibt, wie in dieser Apotheke gearbeitet wird. Das kann kein Programm für Sie wissen und kein Anbieter für Sie verantworten.

Was ein Werkzeug dann noch leisten kann

Alles andere: den Rechtsstand beschaffen, die Musterfassung vorlegen, an Fristen erinnern, die Nachweise ordnen und die Ausgabe erzeugen. Damit bleibt für die Apotheke der Teil übrig, der ihr ohnehin niemand abnehmen darf, und der ist deutlich kürzer als ein leeres Blatt.

Das übernimmt Offizinwerk

Die Vorarbeit, die in jeder Apotheke gleich ist.

  • Den Katalog der Pflichten führen, mit Fundstelle, Rechtsstand und Aufbewahrungsfrist
  • Zu jeder Pflicht eine Musterfassung vorlegen, mit Ablauf, Rollen und Flussdiagramm
  • Die Formulare bereitstellen, in denen die Apotheke ihre Nachweise führt
  • An Fristen erinnern, bevor sie ablaufen, und Lücken benennen, solange sie sich schließen lassen
  • 343 Rechtsquellen verfolgen und melden, welche Ihrer Dokumente eine Änderung berührt
  • Auf Wunsch eine Musterfassung sprachlich auf Ihren Betrieb umschreiben, als Vorschlag zur Durchsicht
  • Handbuch, Register und Prüfmappe als PDF/A auf dem Rechner der Apotheke erzeugen

Das bleibt bei der Apothekenleitung

Die fachliche Entscheidung und ihr Nachweis.

  • Festlegen, welche Tätigkeiten die Apotheke ausübt und welche Pflichten daraus folgen
  • Jede Anweisung darauf prüfen, ob sie den eigenen Ablauf trifft, und ändern, wo es abweicht
  • Freigeben, mit Datum und Namenszeichen
  • Das Personal unterweisen und die Kenntnisnahme bestätigen lassen
  • Die Nachweise am Tag des Vorgangs erfassen, nicht rückwirkend
  • Aus Abweichungen Maßnahmen ableiten und ihre Wirksamkeit bewerten
§ 2a Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung weist das Qualitätsmanagementsystem dem Apothekenleiter zu. Daran ändert kein Programm etwas, und keines sollte den Eindruck erwecken, es täte das.

Vorführung

Eine Woche in der Apotheke, Tag für Tag

Entscheidend ist, was ein Programm an einem gewöhnlichen Öffnungstag von Ihnen verlangt. Ein System, dessen Pflege täglich eine halbe Stunde braucht, wird nicht lange geführt. Die sieben Blätter unten zeigen, was in dieser Woche wirklich anfällt.

Die tägliche Runde

Ansicht Heute, morgens vor der Öffnung

Eine Zeile je Messstelle, ein Feld je Zeile: der abgelesene Wert. Sollbereich, Zeitpunkt, Bewertung und Namenszeichen ergeben sich daraus. Ein Istwert wird nie vorgeschlagen, denn Protokolle mit über Monate gleichen Werten gelten bei einer Besichtigung als Fälschungsverdacht.

  • Kühlschrank Offizin 2 bis 8 °C 5,2 °C erfasst
  • Kühlschrank Labor 2 bis 8 °C 4,6 °C erfasst
  • Lagerraum 15 bis 25 °C 21,8 °C erfasst
  • Hygiene Offizin Flächendesinfektion Mittel eingetragen durchgeführt
  • Arzneimittelrisiken Rückrufe und Rote-Hand-Briefe des Tages durchgesehen abgezeichnet

Blättert von allein weiter und lässt sich jederzeit anhalten. Nachgebaute Darstellung, keine Aufnahme aus dem laufenden Betrieb. Alle Angaben sind erfunden.

Der Ansatz

Was schon dasteht, bevor Sie anfangen

Die Apotheke übernimmt, was zutrifft, ändert, was bei ihr anders läuft, und gibt frei. Die Verantwortung ist dieselbe wie vor einem leeren Blatt. Der Anfang ist ein anderer.

  1. Pflicht470 im Katalog, jede mit Fundstelle und Bereich
  2. MusterfassungZweck, Ablauf, Rollen, Flussdiagramm und Nachweisteil
  3. Freigabegelesen, auf den eigenen Betrieb geschnitten, gezeichnet
  4. NachweisFormular mit Rhythmus, Frist und Aufbewahrungsdauer
470 Pflichten in 42 Bereichen

Aus vierzehn Rechtsgebieten, jede mit Fundstelle.

311 Verfahrensanweisungen

So viele umfasst ein vollständiges Handbuch beim vorbelegten Betriebsprofil.

744 Nachweisformulare

Keine einzige Pflicht steht ohne Formular da.

349 Zeilen im Revisionsordner

In fünfzehn Kapiteln alles, was bei einer Besichtigung verlangt werden kann.

65 Pflichtunterweisungen

Zu jeder eine fertige Unterlage zum Halten.

343 Quellen im Rechtsmonitor

Geprüft wird täglich, allein die acht Seiten der Fachverlage wöchentlich.

Was hinter diesen Zahlen steht

Katalog, Musterfassungen und Nachweisformulare sind redaktionell erarbeitet und werden laufend gepflegt.

470 Pflichten. Aus Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelrecht, Medizinprodukterecht, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Sozialgesetzbuch V, Steuerrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Telematik. Das Kammerrecht und das Landesrecht kommen hinzu, soweit sie belegt sind; welche Kammer zuständig ist, zeigt der Arbeitsplatz. In dieser Fassung sind acht Pflichten hinzugekommen, darunter die arbeitstägliche Durchsicht der Meldungen zu Arzneimittelrisiken nach § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung und, aus der geänderten Gefahrstoffverordnung, die Prüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen mindestens jedes dritte Jahr; entfallen ist keine.

311 Verfahrensanweisungen. Zu jeder Pflicht des Katalogs liegt eine Musterfassung bereit, zusammen 3.860 ausformulierte Arbeitsschritte, jeder mit Anmerkung und ausführender Rolle.

744 Nachweisformulare. Von der Temperaturkontrolle über das Medizinproduktebuch bis zum Hautschutzplan. Auf eine Pflicht kommen im Mittel knapp drei Formulare. Jedes lässt sich auch leer ausdrucken und von Hand führen.

349 Zeilen im Revisionsordner. Je Zeile mit Rechtsgrundlage, Datumsart und einem Pflichtfeld für den Ablageort.

65 Pflichtunterweisungen. Zusammen 875 Kernaussagen im Wortlaut, 248 Fälle aus der Praxis und 325 Verständnisfragen mit Musterantwort.

343 Quellen im Rechtsmonitor. In sieben Gattungen, darunter Übersichtsseiten, Dokumente, Nachrichtenkanäle und eigene Adressen für einzelne Normen und für Verkündungen im Bundesgesetzblatt.

Rechtsstand 26. Oktober 2026

Wie aktuell „aktuell“ ist, lässt sich an einem Tag zeigen.

Am 21. September 2026 wurde die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet, Teil I Nr. 266. Am 22. September 2026 ist sie in Kraft getreten — und ist eingearbeitet.

Was in dieser Fassung steckt

Eingearbeitet ist sie zusammen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung vom 26. Juni 2026, Teil I Nr. 195. Maßgeblich ist für uns der verkündete Wortlaut, nicht der Bericht darüber: Der Server ruft die Verkündung selbst ab, zerlegt sie in ihre Änderungsbefehle und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Erst danach entscheidet die Redaktion über die Änderung, und keine Apotheke erhält sie, bevor sie freigegeben und gezeichnet ist.

  • Anschlussversorgung nach § 48a des Arzneimittelgesetzes, zulässig seit dem 2. Juli 2026; den zusätzlichen Betrag von 5 Euro einschließlich Umsatzsteuer erlaubt § 7a der Arzneimittelpreisverordnung seit dem 22. September 2026. Prüf- und Abgabeprotokoll, schriftliche Dosierungsanweisung, Abgabeverzeichnis und eine Einmaligkeitsprüfung, die auf dem Rechner der Apotheke läuft; der Server erfährt davon nichts
  • § 2a der Apothekenbetriebsordnung verlangt seit dem 22. September 2026 Regelungen für Krisensituationen, insbesondere für kurzfristige Energiemangellagen, und, wenn eine nach dem Apothekengesetz benannte verantwortliche Person die Apotheke leitet, die Abstimmung des Systems mit dem Betreiber
  • Von der Identitätsfeststellung der Ausgangsstoffe kann unter drei Voraussetzungen abgesehen werden, die der Eintrag benennt
  • Die neue Dienstbereitschaftsregelung gilt abweichend erst ab dem 1. Januar 2027. Der Eintrag sagt das ausdrücklich und nennt bis dahin die bisherige Regelung. Was künftiges Recht ist, wird auch als künftiges Recht ausgewiesen
  • Zwei weitere Verkündungen tragen den Rechtsstand mit. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Juni 2026, Teil I Nr. 173, verkündet am 12. Juni 2026, steht neben Nr. 266 hinter den Preisbestandteilen der Abrechnung. Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Teil I Nr. 228, verkündet am 29. Juli 2026, fasst § 31 und § 61 des Sozialgesetzbuchs V neu; sechs Pflichten tragen dazu einen Prüfvorbehalt, der benennt, woran die Fundstelle vor dem Einsatz zu prüfen ist

Umgekehrt gilt dasselbe: Was noch nicht anwendbar ist, steht bei uns nicht als geltendes Recht. § 48b des Arzneimittelgesetzes etwa steht im Gesetz, aber die Rechtsverordnung dazu ist nicht ergangen, und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spricht seine Empfehlungen dazu erstmals bis zum 2. Juli 2027 aus. Daraus entsteht im Katalog keine Pflicht, sondern ein Vormerk, bis die Verordnung ergeht. Wir unterscheiden dabei drei Zustände, und die Unterscheidung ist der halbe Wert der Sache: verkündet, in Kraft, angekündigt.

Sechs Fragen in jeder Musterfassung

Was, Warum, Wer, Wo, Wann und Wie. Das Wie steht als Tabelle aus Nummer, Schritt, Anmerkung und verantwortlicher Rolle; die Anmerkung sagt, worauf es ankommt, oft mit Fundstelle, Frist oder Ablageort.

Flussdiagramm zu jeder Anweisung

Jede Verfahrensanweisung trägt ein Diagramm des Ablaufs, das aus den Arbeitsschritten erzeugt und frei geändert werden kann.

QM-Handbuch als PDF auf Knopfdruck

Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Fassungsangaben entstehen auf dem Rechner der Apotheke in einem Arbeitsgang.

Gegliedert nach dem Warenweg

Die Kapitel folgen dem Weg des Arzneimittels durch die Apotheke, vom Wareneingang bis zur Abgabe, nicht dem Alphabet.

Auf das Betriebsprofil zugeschnitten

Rezeptur, Betäubungsmittel, Heimversorgung, Notdienst: Vorgelegt wird nur, was für diese Apotheke gilt.

Funktionen

Vom Katalog zur Anweisung, vom Nachweis zum Beleg

Die Anwendung läuft auf den Rechnern der Apotheke. Der Abgleich mit dem Server holt Katalog und Musterfassungen und sichert die eigenen Inhalte verschlüsselt. Hier steht, was sich auf einer Seite zeigen lässt.

01 · Der Tag

Die Ansicht Heute zeigt, was heute fällig ist

Die tägliche Runde durch die Apotheke ist eine Zeile je Messstelle mit einem einzigen Feld: dem abgelesenen Wert. Drei Kühlschränke sind damit drei Eingaben. Was später fällig wird, bleibt aus dem Blick.

Wie die Ansicht Heute aufgebaut ist

Sollbereich, Zeitpunkt, Bewertung und Namenszeichen ergeben sich daraus.

  • Eine Leiste zeigt den Stand auf einen Blick: Rechtsstand, Vollständigkeit, Revisionsordner, Fristen, Geräte, Urkunden und Schulungen, jedes mit einem grünen, gelben oder roten Zeichen
  • Überfällig, heute fällig und später sind drei getrennte Listen, nicht eine
  • Liegt ein Wert außerhalb, entsteht daraus eine Maßnahme mit Frist. Womit sie beantwortet wird, trägt die Apotheke ein
  • Ein Messwert wird nie vorgeschlagen. Gleiche Werte an jedem Tag sind bei einer Besichtigung ein Fälschungsverdacht
Ansicht Heute: oben eine Leiste aus Kacheln mit dem Stand auf einen Blick, darunter die täglichen Eintragungen mit je einer Zeile aus Sollbereich und Eingabefeld.
Die Ansicht Heute, Beispielapotheke. Eintragen, weitergehen.
02 · Handbuch

Das ganze Handbuch als Entwurf, in einem Durchgang

Sie legen alle Anweisungen Ihres Betriebsprofils auf einmal an und lesen sie danach einzeln durch. Bis Sie eine gelesen, angepasst und gezeichnet haben, trägt sie den Stand „Entwurf“.

Was an einer Anweisung hängt

Zu jeder Pflicht Ihres Betriebsprofils liegt eine Musterfassung bereit: mit Zweck, Geltungsbereich, Begriffen, Verantwortlichkeiten, einem Ablauf aus konkreten Arbeitsschritten samt ausführender Rolle, dem passenden Flussdiagramm, Nachweisteil, Kennzahl, Risikohinweis und Rechtsgrundlage.

  • Jede Anweisung hängt an der Pflicht, die sie erfüllt. Daraus ergibt sich, wo noch eine Lücke ist und welche Dokumente eine Rechtsänderung berührt
  • Fassungsnummer, Freigabedatum, freigebende Person und Wiedervorlagefrist
  • Kenntnisnahme je Mitarbeitender, offen und erledigt nachvollziehbar
  • In jeder Lizenzstufe enthalten, auch in Basis
Handbuchansicht mit Kennzahlen und einer nach Kapiteln gegliederten Liste der Verfahrensanweisungen.
Handbuch, gegliedert nach dem Weg des Arzneimittels durch die Apotheke.
03 · Bearbeitung

Ablauf, Rollen und Flussdiagramm in einem Dokument

Jede Musterfassung beantwortet sechs Fragen: Was, Warum, Wer, Wo, Wann und Wie. Das Bild, das im gedruckten Handbuch steht, ist dasselbe, das Sie hier bearbeiten.

Was die Bearbeitung noch kann

Das Wie ist der Ablauf, Schritt für Schritt, jeder Schritt mit einer Anmerkung und der Rolle, die ihn ausführt. Aus den Rollen entsteht die Verantwortlichkeitsübersicht, aus den Schritten das Diagramm.

  • Im Ausdruck steht der Ablauf als Tabelle mit Nummer, Schritt, Anmerkung und Ausführung; in der Bearbeitung trägt jeder Schritt dieselben Angaben
  • Wird eine Anweisung als eigene Datei gedruckt, steht über ihr das Prozessraster mit den sechs Antworten
  • Diagramm aus dem Ablauf erzeugen oder Knoten frei setzen
  • Verweise auf mitgeltende Unterlagen, Begriffe und Vorschriften je Anweisung
  • Jede Änderung mit Fassung, Datum und Person in der Änderungshistorie
06 · Der Ratgeber

Er nennt die Stellen, an denen ein Auditor nachfragen wird

Hundert Prozent heißt, dass zu jeder Pflicht etwas da ist. Ob es auch trägt, ist eine andere Frage, und der Ratgeber liest den Inhalt.

Worauf der Ratgeber sieht

Der Ratgeber prüft die eigenen Daten gegen das, was bei Audits erfahrungsgemäß beanstandet wird, und sagt in klaren Worten, was auffällt und warum. Was daraus folgt, entscheidet die Apotheke.

  • Erkennt ein Handbuch, das noch wörtlich aus der Vorlage stammt. Das ist ein verbreiteter Grund für ein gescheitertes Zertifizierungsaudit
  • Meldet Nachweise, die nachträglich erstellt wirken
  • Meldet Abweichungen ohne Maßnahme und Maßnahmen ohne Wirksamkeitsbewertung
  • Die Einschätzung ist eine Auswertung Ihrer Daten. Über eine Zertifizierung entscheidet allein die Zertifizierungsstelle
  • Enthalten ab der Stufe Professionell, zusammen mit Risiken, Zielen und Audits
04 · Ihr Katalog

Aus 470 Pflichten bleiben die, die Ihre Apotheke treffen

Welche das sind, entscheidet Ihr Betriebsprofil. Eine Apotheke ohne Rezeptur bekommt keine Rezepturpflichten vorgelegt.

Woran der Katalog hängt

Jede Pflicht nennt ihre Quelle mit Rechtsstand und ist gekennzeichnet, ob sie aus dem Gesetz kommt, aus einer Behördenauslegung, aus einer Leitlinie oder aus einer Norm.

  • An dieser Unterscheidung sehen Sie, wo Ihre Apotheke Spielraum hat und wo nicht
  • Der Rechtsmonitor meldet, was sich geändert hat und welche Ihrer Anweisungen es berührt, und legt beides zur Durchsicht vor
  • Inhaltsaktualisierungen kommen über den Server, ohne dass ein Programm getauscht wird
Pflichtenkatalog mit Suche, Bereichsfilter und der Kennzeichnung nach Gesetz, Auslegung, Leitlinie und Norm.
Der Katalog, auf das Betriebsprofil der Beispielapotheke zugeschnitten.
05 · Besichtigung

Am Morgen der Besichtigung: eine Datei

Sie wählen aus, was mitgeht, und erhalten eine einzige PDF-Datei mit Deckblatt, Seitenzahlen und Lesezeichen. Der Prüfer braucht dafür kein Konto und kein Zusatzprogramm.

Was sich nicht als Seite darstellen lässt, bekommt ein Blatt mit Name, Format, Größe und Prüfsumme, damit die Lücke benannt ist. Jede fertige Ausfuhr schreibt einen Nachweis: wer sie erzeugt hat, wann, mit welchem Umfang.

Was in die Prüfmappe geht

Ganz oben liegt eine Liesmichdatei, die die Ordnung erklärt. Jede Datei, die das Programm selbst setzt, ist ein PDF/A und damit über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar; Originale, die die Apotheke beilegt, liegen unverändert bei.

  • Handbuch am Stück und zusätzlich jede Anweisung als eigene Datei
  • Nachweisbuch, Register, Selbstinspektion, Schulungsplan, Anlagen
  • Jeder Bestandteil einzeln zuschaltbar. Nichts geht ungewollt hinaus
  • Der Prüfmodus geht vorher denselben Weg, den ein Prüfer gehen wird
Ansicht Prüfmappe mit einer Auswahlliste der Bestandteile und der voraussichtlichen Dauer der Erzeugung.
Prüfmappe: auswählen, erzeugen, aushändigen.
08 · Anschlussversorgung

Abgabe ohne Verschreibung: zu jeder Entscheidung ein Protokoll

Seit dem 2. Juli 2026 darf eine Apothekerin oder ein Apotheker ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das der Person über mindestens drei Quartale verschrieben wurde, ohne Verschreibung abgeben, einmalig und in der kleinsten vorrätigen Packungsgröße, wenn die Fortführung keinen Aufschub erlaubt. Die Verfahrensanweisung führt durch Prüfung, Entscheidung, Abgabe und Beratung.

Was dokumentiert wird

Die Formulare halten fest, was § 20 Abs. 1c der Apothekenbetriebsordnung zu dokumentieren verlangt.

  • Prüf- und Abgabeprotokoll mit dem Nachweis der Verschreibung über drei Quartale, der Prüfung der Ausschlussgründe, Charge, Entscheidung und abgebender Apothekerin oder abgebendem Apotheker. Auch eine Ablehnung wird mit Grund festgehalten
  • Beim Speichern sucht das Programm eine frühere Abgabe desselben Wirkstoffs an dieselbe Person, im Verbund an allen Standorten. Findet es eine und ist keine zwischenzeitliche Verschreibung angegeben, fragt es nach, woraus sie sich ergibt, und vermerkt die Antwort im Protokoll. Die Suche läuft auf dem Rechner der Apotheke; der Server erfährt davon nichts
  • Aus dem Protokoll entsteht die schriftliche Dosierungsanweisung für die versorgte Person
  • Das Abgabeverzeichnis entsteht aus allen Protokollen eines gewählten Zeitraums, als Ansicht und als PDF für die Besichtigung
  • Dazu eine Unterweisung für das Personal, eine Prüfliste der Selbstinspektion und eine Zeile im Revisionsordner

Eine Abgabe in einer anderen Apotheke findet die Suche nicht. Dafür stehen die Erklärung der versorgten Person, für die es ein eigenes Formular gibt, und der Blick in die elektronische Patientenakte.

09 · Formulierungshilfe

Sprachliche Hilfe beim Umschreiben, Satz für Satz

Ein Handbuch, das Wort für Wort aus der Vorlage stammt, fällt bei einem Audit auf: Die Beschreibung passt nicht zu den Räumen, Geräten und Personen, die der Auditor vor sich hat. Der Assistent bezieht sie ein und schreibt die Musterfassung sprachlich um; gezeichnet wird sie von Ihnen.

Wie der Assistent eingebunden ist

Ein Auditor erkennt eine unveränderte Vorlage binnen Minuten, weil die Beschreibung nicht zu den Räumen, Geräten und Personen passt, die er vor sich sieht. Zwei Apotheken erhalten dadurch verschiedene, gleich richtige Fassungen.

  • Der fachliche Inhalt kommt aus Ihrem Pflichtenkatalog. Umformuliert wird die Sprache, nicht die Rechtsgrundlage
  • Der Vorschlag wird angezeigt, nicht ungefragt eingesetzt. Die Freigabe bleibt in jedem Fall bei der Apothekenleitung
  • Übertragen wird ausschließlich der Abschnitt, den Sie dafür freigeben
  • In jeder Lizenzstufe enthalten, mit einem Kontingent je Monat, jederzeit abschaltbar
10 · Bedienung

Dieselbe Leiste in jeder Liste, an derselben Stelle

Ein Qualitätsmanagementsystem wird nur geführt, wenn es sich in Minuten bedienen lässt. Jede Ansicht mit vielen Gegenständen ist in Reiter geschnitten. Sie ändern viele Einträge auf einmal, indem Sie Häkchen setzen. Erklärt wird am Zeiger, nicht in einer Textwand über der Ansicht.

07 · Und außerdem

Achtzehn weitere Register, an einer Stelle

Jedes mit Suche, Filter und Ausgabe als PDF. Was sonst in getrennten Listen und Tabellenblättern liegt, steht hier beieinander. Risiken, Audits, die Managementbewertung und die fertigen Schulungsunterlagen gehören zur Stufe Professionell; die übrigen sind in jeder Stufe enthalten.

Die achtzehn weiteren Bereiche, jeder mit einem Satz
Risiken

Bewertet nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere, mit Maßnahme und Restrisiko.

Geräte

Waagen, Kühlgeräte, Medizinprodukte und Prüfmittel mit Prüfart und nächster Fälligkeit.

Lieferanten

Bezugsquellen mit Erlaubnis, Bewertung und Zeitpunkt der letzten Beurteilung.

Reklamationen

Beanstandungen mit Ursache, Maßnahme und, wo geboten, Meldung an die Behörde.

Fehlermeldungen

Fehler und Beinahefehler, anonym meldbar, damit sie überhaupt gemeldet werden.

Urkunden

Erlaubnisse, Verträge und Bescheinigungen. Das Programm meldet sich, bevor etwas abläuft.

Team

Qualifikationsmatrix, Vertretungsregelung, Einarbeitungspläne, Kenntnisnahmen.

Schulungen

Der Jahresplan entsteht aus dem Betriebsprofil. Zu jeder Unterweisung liegt eine fertige Unterlage bereit.

Selbstinspektion

Geführt nach Ihrem Pflichtenkatalog, mit Bericht und einer Maßnahme aus jeder Abweichung. Daneben ein Jahresplan und 38 Prüflisten, je eine für einen Prozess.

Audits

Eigene und fremde Prüfungen mit Feststellungen und Terminverfolgung.

Zuordnungsmatrix

Je Kapitel der Gliederung die Normen, je Norm die Dokumente. Das Blatt, nach dem eine Auditorin als Erstes fragt. Es entsteht als Bericht und kann deshalb nicht veralten.

Dokumentenlenkung

Jedes Dokument trägt Fassung, Freigabe, Änderungshistorie und die Leiste der Kenntnisnahmen. Zehn Kapitel gliedern das System, das zehnte bleibt außerhalb des Handbuchs.

Aushänge

Was sichtbar hängen muss, mit Prüffrist: Notdienstplan, Hygieneplan, Fluchtplan.

Prozesslandkarte

Alle Abläufe der Apotheke auf einem Blatt, von der Führung über die Kernprozesse bis zu den unterstützenden. Nach der Zuordnungsmatrix das Blatt, nach dem eine Zertifizierungsstelle als Zweites greift.

Verbesserungen

Ideen aus dem Team, mit Bewertung, Entscheidung und Umsetzung. Was aus einer Anregung geworden ist, bleibt nachlesbar.

Ausgaben

Jede erzeugte Datei an einer Stelle, nach sieben Arten geordnet: PDF, Daten, Fließtext, Kalender, Mappe, Foliensatz, Sicherung. Sie liegen unverschlüsselt im Ausgabeordner, weil sie zum Vorlegen und Ausdrucken gedacht sind; das Programm sagt es und die Apotheke bewahrt den Ordner entsprechend auf.

Termine im eigenen Kalender

Die Ansicht Aufgaben gibt alle offenen Termine als Kalenderdatei aus, je Termin ein ganztägiger Eintrag mit Erinnerung am Vortag. Outlook, Thunderbird und der Kalender von Windows lesen sie mit einem Doppelklick; ein zweites Fristenwerkzeug neben dem eigenen Kalender braucht es nicht.

Unterschrift

Namenszeichen ohne Zusatzgerät. Für die eigenhändige Unterschrift die qualifizierte Signatur des Heilberufsausweises; sie ist mehr, als § 22 Abs. 2 Satz 3 ApBetrO seit dem 22. September 2026 verlangt.

Der Unterschied

Wie Offizinwerk gebaut ist

Handbuchsammlungen als Textdateien, Ordner mit Musterformularen, allgemeine Programme für Qualitätsmanagement ohne Apothekenbezug: Alle drei lassen die Apotheke bei der Frage allein, ob das, was sie hat, für eine Prüfung reicht. Zehn Festlegungen, die das hier anders machen.

Die Pflicht trägt die Anweisung

Jede Anweisung hängt an der Pflicht, die sie erfüllt, und jede Pflicht an ihrer Fundstelle. Daraus liest das Programm ab, welche Pflicht noch offen ist und welche Anweisung eine Rechtsänderung berührt.

343 Quellen, fast alle täglich geprüft

Darunter eigene Adressen für einzelne Normen und für Verkündungen im Bundesgesetzblatt. So fällt auch die Vorschrift auf, die still gestrichen wird und auf keiner Übersichtsseite erscheint. Eine Änderung erreicht Ihre Apotheke beim nächsten Abgleich, ohne neue Programmfassung.

Der verkündete Wortlaut entscheidet

Ein Verkündungsleser zerlegt jede Verkündung in Artikel und Änderungsbefehle, liest das Inkrafttreten und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Die Redaktion legt daraus einen Entwurf an; bei Ihnen kommt er erst nach Freigabe und Zeichnung an.

Zwei Apotheken, zwei Fassungen

Der Assistent schreibt die Musterfassung auf Ihren Betrieb um und bezieht Tätigkeiten, Räume, Geräte und Personalstruktur ein. Ein gekauftes Musterhandbuch liest sich in jeder Apotheke gleich, und daran scheitern Audits.

Das Programm widerspricht Ihnen

Der Ratgeber erkennt Nachweise, die alle vom selben Tag stammen, Maßnahmen ohne Wirksamkeitsbewertung und Handbücher, die noch wörtlich aus der Vorlage kommen. Das ist unbequem und vor einer Besichtigung nützlich.

Jede vom Programm gesetzte Datei ist ein PDF/A-2b

Schriften eingebettet, Farbraum festgelegt. Bei Blutzubereitungen beträgt die Aufbewahrungsfrist dreißig Jahre, und eine gewöhnliche PDF-Datei darf auf Schriften des Rechners verweisen, die es dann nicht mehr gibt. Was Sie selbst beilegen, bleibt in seinem Format; dafür steht das Programm nicht ein.

Der Betreiber liest Ihre Inhalte nicht mit

Die Inhalte liegen auf dem Server verschlüsselt. Der Schlüssel entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie. Zwei Wege führen bewusst daran vorbei, und die Apotheke beginnt sie selbst: der Rezepturweg mit Unterstützung und der Umstieg aus einem bisherigen System. Was dabei hinausgeht, steht im Abschnitt „Wir können Ihre Inhalte nicht lesen".

Die Prüfmappe entsteht in einem Durchgang

Handbuch am Stück, jede Anweisung einzeln nach Kapiteln geordnet, Nachweise, Register, Selbstinspektion und Schulungsplan, alles in einem Archiv für den Stick des Prüfers. Von Hand sind das Dutzende Einzeldateien.

Der Prüfer braucht kein Konto

Die Lesemappe geht als geschlossenes Archiv an ihn, mit Wasserzeichen, ausgebender Person und Ablaufdatum, und sie ist ohne unseren Server lesbar. Ein Verzeichnis mit Prüfsummen weist jede nachträgliche Änderung am Archiv nach.

Geschrieben wie ein Fachbeitrag

Alle Texte, auch die des Assistenten, stehen in pharmazeutischer Fachsprache. Eine Stilprüfung auf dem Server erkennt Formulierungen, die nach maschineller Erzeugung klingen, und lässt sie einmal berichtigen; bleibt etwas stehen, wird es der Apotheke angezeigt.

Überschlag

Wie viele Pflichten treffen Ihre Apotheke?

Der Katalog zählt 470 Einträge. Keine Apotheke muss alle erfüllen: Acht Fragen genügen für einen belastbaren Überschlag, gerechnet mit demselben Katalog, den die Anwendung verwendet.

Stellt die Apotheke selbst her?

Rezeptur ist die Einzelanfertigung auf Verschreibung, Defektur die Herstellung im Voraus.

Versorgen Sie Heime, stellen oder verblistern Sie?

Auch dann, wenn das Verblistern an einen Dienstleister vergeben ist.

Erbringen Sie Dienstleistungen am Menschen?

Schutzimpfungen, venöse Blutentnahme, Blutuntersuchungen, patientennahe Schnelltests.

Führen Sie besondere Arzneimittelgruppen?

Blutzubereitungen, T-Rezept-Arzneimittel, Einzelimporte, Opioidsubstitution, Medizinalcannabis, Tierarzneimittel.

Betreiben Sie Versandhandel oder verkaufen Sie über das Internet?
Wie viele Personen beschäftigt die Apotheke?

Ab zwanzig Beschäftigten kommen Sicherheitsbeauftragte, der Arbeitsschutzausschuss, die Medizinproduktesicherheitsbeauftragung und das Schwerbehindertenrecht hinzu, ab fünfzig die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Wie viele Betriebsstätten gehören zur Leitung?

Die Zahl bestimmt die passende Lizenzstufe. Pflichten, die nur mehrere Apotheken desselben Betreibers treffen, zählt dieser Überschlag nicht mit.

Streben Sie eine Zertifizierung an?

Nach ISO 9001 oder nach einem Kammerzertifikat. Vorgeschrieben ist keines von beiden.

280

Pflichten gelten für dieses Betriebsprofil

  • Verfahrensanweisungen liegen dafür bereit 280
  • Nachweisformulare treffen zu 504
  • Pflichtunterweisungen im Jahresplan 48
  • davon Pflichten mit hohem Risiko 109
  • Nachweise täglich bis monatlich 18
  • Pflichten mit jährlicher Frist 101

Passende Lizenzstufe: Basis. Das QM-Handbuch des Betriebsprofils ist darin enthalten.

Zu den Preisen
Wie gerechnet wird

Gezählt werden die Einträge des Katalogs, die für die angegebenen Tätigkeiten gelten. Maßgeblich ist der Rechtsstand vom 26. Oktober 2026; eine Regelung, die erst später in Kraft tritt, zählt erst dann. Fest angenommen sind Grundbetrieb, Botendienst, pharmazeutische Dienstleistungen, aktive Medizinprodukte im Bestand und elektronische Dokumentation. Betäubungsmittelrecht gilt in jeder Apotheke und steckt deshalb in jedem Ergebnis.

Nach dreißig weiteren Merkmalen fragt dieser Überschlag nicht, darunter Hilfsmittelversorgung, Gefahrstoffabgabe, Rezeptsammelstelle, Ausbildungsbetrieb, Kommissionierautomat und mehrere Apotheken desselben Betreibers. Sie kommen im Programm hinzu, weshalb das Ergebnis hier eher zu niedrig liegt als zu hoch. Das Kammerrecht und das Landesrecht führt der Katalog gesondert, soweit sie belegt sind; dieser Überschlag fragt weder nach dem Bundesland noch nach Ihrer Apothekerkammer und rechnet sie deshalb nicht mit.

Sicherheit und Nachvollziehbarkeit

Wir können Ihre Inhalte nicht lesen

Verschlüsselt wird auf Ihrem Rechner, bevor etwas den Raum verlässt. Den Schlüssel haben nur Sie: Er entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie.

Was der Server sieht, steht auf dieser Seite einzeln aufgeführt: Zahlen, keine Inhalte. Die Sicherung, die der Server führt, kann er selbst nicht öffnen, und die Auswertung für Berichte und Kennzahlen rechnet auf dem Rechner der Apotheke.

Und was das kostet

Auf dem Server liegen Handbuch, Nachweise, Maßnahmen und Schulungen auch im laufenden Betrieb nur als unlesbarer Block. Deshalb kann der Betreiber kein Kennwort zurücksetzen, und deshalb kann er bei einer Auskunftspflicht nichts herausgeben, was er lesen könnte. Ein vergessenes Kennwort ist wirklich weg.

Verschlüsselung vor der Übertragung

Dokumente, Nachweise und Register werden auf dem Rechner der Apotheke verschlüsselt und erst danach übertragen. Der Server speichert und überträgt sie, ohne sie lesen, durchsuchen oder auswerten zu können.

Die eine Ausnahme

Sie gilt für den KI-Assistenten, und nur in dem Augenblick, in dem Sie ihn aufrufen: Der Abschnitt, den er umformulieren soll, geht mit Ihrem Auftrag und allgemeinen Angaben zum Betrieb über den Server an den Anbieter des Sprachmodells. Name und Ort der Apotheke, die Leitung und die Namen der erfassten Personen ersetzt Ihr Rechner vorher durch Platzhalter. Nutzen Sie den Assistenten nicht, geht nichts davon hinaus.

Der Anbieter des Sprachmodells ist nicht derselbe wie der Betreiber dieser Anwendung, und er sitzt außerhalb der Europäischen Union. Wer er ist, wo er verarbeitet und wie lange er dabei etwas aufbewahrt, steht in der Datenschutzerklärung und in der Anlage der Unterauftragsverarbeiter zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides ist vor der Freischaltung zu lesen.

Die zweite Ausnahme: der Umstieg

Ein Sprachmodell kann keinen Text auswerten, den niemand lesen kann. Lassen Sie Ihr bisheriges Qualitätsmanagementsystem einlesen, liegt der Wortlaut Ihrer Unterlagen deshalb für die Dauer der Auswertung unverschlüsselt auf dem Server. In der Vorgabe sind das zwei Stunden, mehr als vierundzwanzig lässt das Programm nicht zu, und ein Abschnitt wird gelöscht, sobald sein Ergebnis vorliegt. Die Serversicherung nimmt diese Abschnitte nicht mit.

In diesem Zeitfenster könnte der Betreiber den Wortlaut lesen. Das ist die eine Stelle, an der das Nullwissen nicht trägt, und sie ist der Grund, warum der Umstieg nur die Apothekenleitung auslöst und erst nach einem Hinweistext, dem sie ausdrücklich zustimmt. Steigen Sie ohne diesen Weg um, geben Sie nichts davon heraus.

Was der Betreiber kennt

Name und Anschrift der Apotheke und die Lizenzdaten. Je Zugang die E-Mail-Adresse, den angezeigten Namen, die Rolle, die Betriebsstätte und den Zeitpunkt der letzten Verbindung. Keinen Inhalt, den die Apotheke erfasst.

Warum jedes dieser Felder

Ohne Name und Anschrift ließe sich keine Rechnung schreiben. Ein Zugang braucht eine E-Mail-Adresse, an die die Einladung geht; die Rolle setzt der Server durch, sonst wäre jede Beschränkung eine Bitte an die Oberfläche; die Betriebsstätte entscheidet in einem Verbund, was ein Zugang sieht. Der angezeigte Name steht dort, weil jeder Arbeitsplatz derselben Apotheke ihn braucht, um eine Freigabe einer Person zuzuordnen. Er ist das eine Feld, das der Server für seine eigene Arbeit nicht braucht; dass es trotzdem bei ihm liegt, sagen wir hier, statt es zu verschweigen. In der Verwaltung ist es nicht zu sehen, und in das Ereignisprotokoll geht es nicht ein.

Dazu sieht der Server die Hülle jedes Eintrags: seine Art, seine Größe, seine Fassungsnummer, den Zeitpunkt der letzten Änderung und welcher Zugang sie vorgenommen hat. Lesen kann er den Eintrag nicht; aber aus Art und Größe lässt sich ein Bild der Arbeit ablesen. Das ist der Preis dafür, dass der Abgleich die Arten unterscheidet und die Schreibrechte je Art durchsetzt.

Eine Ausnahme löst allein die Apotheke aus: Zu einer Rückmeldung an uns lassen sich Freitext und ein Bildschirmfoto der eigenen Ansicht mitschicken; was mitgeht, steht vor dem Absenden auf dem Schirm.

Sicherung, die der Server nicht lesen kann

Die Datensicherung wird gegen einen öffentlichen Schlüssel verschlüsselt; der geheime Teil liegt nicht auf dem Server. Die Inhalte der Apotheken sind darin ohnehin ein zweites Mal verschlüsselt, mit dem Schlüssel, der die Apotheke nie verlassen hat.

Nichts wird gelöscht

Jede Änderung erzeugt eine neue Fassung, die alte bleibt erhalten. Ein fehlerhafter Eintrag wird mit Begründung als ungültig gekennzeichnet, nicht entfernt.

Unveränderlichkeitsnachweis

In der Stufe Verbund lässt sich der Bestand auf Abruf zeichnen. Damit lässt sich belegen, dass ein Dokument seit einem bestimmten Zeitpunkt unverändert ist, ohne dass jemand dem Betreiber glauben müsste.

Auswertung bleibt lokal

Alle Berichte und das vollständige Handbuch werden auf dem Rechner der Apotheke erzeugt. Die PDF-Dateien verlassen ihn nicht.

Keine Vorbelegung von Messwerten

Sollwerte werden angezeigt, Istwerte niemals vorgeschlagen. Protokolle mit allzu genauer Übereinstimmung gelten bei einer Besichtigung als verdächtig.

Server in Deutschland

Abgleich und Datensicherung laufen über einen Server in Deutschland, die Verbindung ist durchgehend verschlüsselt. Die Anwendung arbeitet auch ohne Verbindung weiter und gleicht später ab. Eine Ausnahme bildet der KI-Assistent: Von diesem Server geht die Anfrage an den Anbieter des Sprachmodells, und der sitzt außerhalb der Union. Die Karte „Die eine Ausnahme“ weiter oben beschreibt, was dabei hinausgeht.

Neu · Apothekenverbund

Mehrere Apotheken, ein Programm

Führen Sie eine Hauptapotheke und Filialen, pflegen Sie jede Änderung bisher mehrfach. Der Apothekenverbund fasst zusammen, was gemeinsam gilt: ein Handbuch, zentral von der Leitung gepflegt, an jedem Standort örtlich angepasst. Getrennt bleibt, was getrennt gehört. Nachweise, Termine, Personal und Selbstinspektion laufen je Betriebsstätte, denn eine Betriebsstätte ist eine Apotheke mit eigener Erlaubnis und eigener Leitung.

Was das für die einzelne Apotheke heißt

Bisher führt eine Leitung so viele Qualitätsmanagementsysteme, wie sie Betriebsstätten hat. Im Verbund gilt überall, was einmal geschrieben ist; was ein Standort anders handhabt, trägt er für sich ein.

Gemeinsam, von der Leitung gepflegt

Einmal geschrieben, im ganzen Verbund gültig.

  • Das Handbuch mit allen Verfahrensanweisungen
  • Der Pflichtenkatalog und die Formularvorlagen
  • Qualitätspolitik und Qualitätsziele
  • Eine Rechtsänderung wird einmal eingearbeitet und erreicht jeden Standort

Je Standort, örtlich geführt

Was zu einer bestimmten Apotheke gehört, bleibt bei ihr.

  • Nachweise, Tagwerk und Temperaturkontrolle
  • Geräte, Team und Einarbeitung
  • Selbstinspektion, Reklamationen, Fehlermeldungen und Aushänge
  • Eine gemeinsame Anweisung lässt sich für einen Standort örtlich überschreiben

Standortwähler für die Leitung

Die Leitung sieht alle Standorte und wechselt zwischen ihnen; eine Filialkraft ist auf ihren Standort festgelegt. Ein Filter zeigt „dieser Standort“, „gemeinsam“ oder „alle“.

Nullwissen bleibt gewahrt

Ein Verbund ist ein Mandant mit einem Schlüssel. Nur so lassen sich gemeinsame Inhalte an jedem Standort entschlüsseln, während der Server weiter nur unlesbare Blöcke sieht.

Was das nicht heißt

Alle Standorte eines Verbunds teilen einen Schlüssel, weil nur so die gemeinsamen Inhalte überall zu lesen sind. Die Trennung zwischen den Standorten ist damit eine Vorgabe der Oberfläche und keine der Verschlüsselung: Wer den Schlüssel des Verbunds besitzt, kann die Inhalte jedes Standorts entschlüsseln. Gegenüber dem Betreiber bleibt das Nullwissen unberührt. Eine echte kryptografische Trennung der Standorte widerspräche dem gemeinsamen Handbuch.

Eine Lizenz, ein Abgleich

Alle Betriebsstätten laufen unter einer Verbundlizenz und teilen einen Bestand. Abgerechnet wird je Betriebsstätte, die Zahl der Arbeitsplätze ist nicht begrenzt.

Unveränderlichkeitsnachweis

Der Bestand wird auf Abruf gezeichnet, so oft die Apotheke es verlangt. Damit lässt sich belegen, dass ein Dokument seit einem bestimmten Zeitpunkt unverändert ist.

Preise

Drei Stufen, je Betriebsstätte, ohne Einrichtungsgebühr

Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Vorab lässt sich Offizinwerk 30 Tage kostenlos erproben. Die Lizenz läuft in beiden Zahlweisen zwölf Monate; die monatliche Zahlweise ändert den Zahlungsrhythmus und nicht die Laufzeit. Die jährliche Zahlweise ist bis zu zwei Monatsbeiträge günstiger.

Angezeigt wird der Betrag je Monat. In Rechnung gestellt wird einmal im Jahr, im Voraus für zwölf Monate.

Basis

24 Euro je Monat

288 Euro im Jahr, einmal in Rechnung gestellt.
60 Euro günstiger als monatlich.

Ein nach der Apothekenbetriebsordnung aufgebautes Qualitätsmanagementsystem für eine Apotheke. Der Pflichtenkatalog mit Fundstelle und Rechtsstand, die Musterfassungen des Betriebsprofils, die Nachweisformulare und der Revisionsordner gehören dazu. Sie bauen es mit den Musterfassungen auf und geben es frei.

Für die Apotheke, die ihr Qualitätsmanagementsystem vollständig aufbauen und belegen will.

Was enthalten ist
  • Vollständiges Handbuch: zu jeder Pflicht des Betriebsprofils eine Verfahrensanweisung
  • Alle 470 Pflichten mit Fundstelle und Rechtsstand, auf das Profil gefiltert
  • Alle 744 Nachweisformulare, mit Schnellerfassung für die tägliche Runde
  • Revisionsordner mit 349 Sollzeilen, geführter Durchsicht und Lesemappe
  • Selbstinspektion nach § 2a, Maßnahmen, Reklamationen und Fehlermeldungen
  • Team, Geräte, Lieferanten, Aushänge und Urkunden mit Fristen
  • Prüfmodus, Prüfmappe und Monatsbogen für die Besichtigung
  • Arzneimittelrisiken: arbeitstägliche Tagesprüfung, Vorgänge und Archiv
  • Rechtsmonitor über 343 Quellen
  • Verschlüsselte örtliche Sicherung
  • Formulierungshilfe in den KI-Stufen Standard und Ausführlich, 150 Einheiten je Monat
  • Ein Arbeitsplatz (eine eingetragene Installation), eine Betriebsstätte
  • Ohne Betäubungsmittelkartei und ohne das Modul Rezeptur; beide beginnen mit Professionell. Die Betäubungsmittel werden weiter auf dem amtlichen Formblatt nach § 13 BtMVV geführt, die Rezeptur auf dem Weg, den die Apotheke heute geht. Beides ist zulässig.
Basis bestellen

Professionell

Empfohlen

49 Euro je Monat

588 Euro im Jahr, einmal in Rechnung gestellt.
120 Euro günstiger als monatlich.

Alles aus Basis, dazu die Schicht nach DIN EN ISO 9001. Risikomanagement, Qualitätsziele, Auditprogramm, Managementbewertung und die Vorbereitung auf eine Zertifizierung.

Für die Apotheke, die nach DIN EN ISO 9001 arbeitet oder eine Zertifizierung anstrebt.

Was enthalten ist
  • Alles aus der Stufe Basis, einschließlich der Arzneimittelrisiken
  • Betäubungsmittelkartei mit Buchungen, gerechnetem Bestand und der monatlichen Bestandsprüfung
  • Rezeptur und Herstellung: Plausibilitätsprüfung, Herstellungsprotokoll, Etikett, Gefahrstoffverzeichnis und die Ausfuhr der Herstellungsdaten
  • Risikomanagement, Qualitätsziele und Auditprogramm nach ISO 9001
  • Managementbewertung des Jahres
  • Zertifizierungsvorbereitung mit Ratgeber und Prüfliste
  • Schulungsunterlagen zu allen 65 Pflichtunterweisungen: Foliensatz und Handzettel
  • Verschlüsselte Serversicherung
  • Formulierungshilfe bis zur KI-Stufe Professionell, 450 Einheiten je Monat
  • Bis zu zehn Arbeitsplätze (eingetragene Installationen), eine Betriebsstätte
Professionell bestellen

Verbund

79 Euro je Monat und Betriebsstätte

948 Euro im Jahr je Betriebsstätte, einmal in Rechnung gestellt.
192 Euro günstiger als monatlich.

Mehrere Betriebsstätten, ein Qualitätsmanagementsystem. Ein gemeinsames, an jedem Standort örtlich angepasstes Handbuch für Hauptapotheke und Filialen.

Für die Leitung mehrerer Apotheken, die ein gemeinsames, je Standort angepasstes Qualitätsmanagementsystem führen will.

Was enthalten ist
  • Alles aus der Stufe Professionell, einschließlich der Arzneimittelrisiken
  • Bis zu vier Betriebsstätten unter einer Lizenz, ein gemeinsam gepflegtes QMS
  • Je Standort örtlich angepasst: eigene Nachweise, Geräte und Teams
  • Standortverwaltung und Standortwähler für die Leitung
  • Unveränderlichkeitsnachweis: der Bestand wird auf Abruf gezeichnet
  • Unbegrenzte Zahl an Arbeitsplätzen (eingetragenen Installationen)
  • Abgerechnet je Betriebsstätte, 1.200 Einheiten je Monat für die ganze Lizenz
Verbund bestellen

Was dieselbe Arbeit als Arbeitszeit kostet

Ein Preis lässt sich am besten an der Alternative prüfen. Führen Sie das Qualitätsmanagement im eigenen Haus, bezahlen Sie es mit Arbeitszeit. Unten steht, was diese Stunde in einer öffentlichen Apotheke kostet, mit offengelegten Annahmen, damit die Rechnung nachprüfbar bleibt.

Die Annahmen

  • Tarifgehalt einer PTA, sechstes bis achtes Berufsjahr 2.922 Euro
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, 21 Prozent 614 Euro
  • Arbeitgeberaufwand je Monat 3.536 Euro
  • Arbeitgeberaufwand je Jahr 42.432 Euro
  • Tarifliche Arbeitszeit, 39 Stunden je Woche 2.028 Stunden
  • Urlaub, 35 Werktage, und rund 10 Feiertage −304 Stunden
  • Geleistete Stunden im Jahr 1.724 Stunden
  • Arbeitgeberaufwand je Stunde 24,61 Euro

Ihre Rechnung

1 Stunde4 Stunden20 Stunden
Diese Zeit als Arbeitgeberaufwand98 Euro
Offizinwerk, Stufe Professionell49 Euro
Die Lizenz entspricht2,0 Stunden

Gerechnet auf alle drei Stufen: Basis entspricht 1,2 Stunden im Monat, Professionell 2,0, Verbund 3,2.

Offizinwerk nimmt Ihnen diese Stunden nicht vollständig ab. Prüfen, Anpassen und Freigeben bleibt Arbeit, und sie soll bei Ihnen bleiben. Was entfällt, ist die Vorarbeit: recherchieren, formulieren, Formulare bauen, Fristen im Kalender führen.

Woher die Zahlen stammen

Das Tarifgehalt steht im Gehaltstarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und ADEXA, Fassung ab 1. Januar 2026, für den Tarifbereich außerhalb von Nordrhein und Sachsen. Die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und der Urlaubsanspruch von 35 Werktagen folgen aus dem Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, geltend seit 1. August 2024. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt 2026 rund 21 Prozent. Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Sonderzahlungen und Ausfallzeiten durch Krankheit sind nicht eingerechnet; mit ihnen läge der Stundensatz höher. Er ist damit zurückhaltend angesetzt.

Was eine Anfrage an den Assistenten kostet
Die drei KI-Stufen und was eine Anfrage kostet Abgerechnet wird in Einheiten, nicht in Aufrufen. Die Stufe wählen Sie bei jeder Anfrage selbst. Abgebucht wird erst beim Abschluss, nach den tatsächlich angefallenen Zeichenmarken, mindestens jedoch der Satz der Stufe.
KI-Stufe Einheiten je Anfrage Wofür sie gedacht ist Anfragen je Monat in Basis in Professionell in Verbund
Standard 1 1504501.200
Ausführlich 2 75225600
Professionell 5 nicht enthalten90240
Das Einrichtungskontingent Beim Anlegen der Lizenz einmalig gutgeschrieben, zusätzlich zum monatlichen Kontingent. Es ist so bemessen, dass es die Anweisungen der zweiten Zeile auch in der Stufe Ausführlich deckt.
 BasisProfessionellVerbund
Einmalig zur Einrichtung6501.0002.000
Reicht fürHandbuch des vorbelegten Betriebsprofils, 311 Anweisungenganzer Katalog, 470 Anweisungenzwei Handbücher mit je 470 Anweisungen
Kosten in der Stufe Ausführlich6229401.868
Bleibt danach übrig3466132
Einheiten je Monat, danach laufend1504501.200
Ansparen bis höchstens4501.3503.600
Leistungsübersicht
Leistung Basis Professionell Verbund
In allen Stufen enthalten: QM-Handbuch, Pflichtenkatalog und Musterfassungen, Nachweisformulare, Selbstinspektion, Prüfmodus und Prüfmappe, Revisionsordner und Lesemappe, Arzneimittelrisiken, Rechtsmonitor und die verschlüsselte örtliche Sicherung.
Je Monat bei jährlicher Zahlweise24 Euro49 Euro79 Euro
Je Monat bei monatlicher Zahlweise29 Euro59 Euro95 Euro
Vollständiges QM-Handbuchenthaltenenthaltenenthalten
Pflichtenkatalog und Musterfassungenenthaltenenthaltenenthalten
Nachweisformulareenthaltenenthaltenenthalten
Selbstinspektion nach § 2aenthaltenenthaltenenthalten
Prüfmodus und Prüfmappeenthaltenenthaltenenthalten
Revisionsordner und Lesemappeenthaltenenthaltenenthalten
Arzneimittelrisiken: Tagesprüfung, Vorgänge, Archiventhaltenenthaltenenthalten
Rechtsmonitorenthaltenenthaltenenthalten
Verschlüsselte örtliche Sicherungenthaltenenthaltenenthalten
Betäubungsmittelkartei mit gerechnetem Bestand–enthaltenenthalten
Rezeptur: Plausibilitätsprüfung, Protokoll, Gefahrstoffverzeichnis–enthaltenenthalten
Verschlüsselte Serversicherung–enthaltenenthalten
Höchste KI-StufeAusführlichProfessionellProfessionell
Einheiten je Monat1504501.200
Risikomanagement, Ziele und Audits (ISO 9001)–enthaltenenthalten
Managementbewertung–enthaltenenthalten
Zertifizierungsvorbereitung–enthaltenenthalten
Schulungsunterlagen: Foliensatz und Handzettel–enthaltenenthalten
Unveränderlichkeitsnachweis––enthalten
Gemeinsames, je Standort angepasstes QMS––enthalten
Betriebsstätten je Lizenz11bis zu vier
Arbeitsplätze (eingetragene Installationen)110unbegrenzt

Was die Stufe Basis anstelle dieser beiden Module führt. Eine Apotheke der Stufe Basis führt ihre Betäubungsmittel weiterhin auf dem amtlichen Formblatt nach § 13 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und ihre Rezepturen auf dem Weg, den sie heute geht. Beides ist zulässig; die Verordnung verlangt kein elektronisches Verzeichnis, und ein Lizenzmodell zieht keine Aufzeichnung ein, die das Recht vorschreibt. Was Professionell hinzufügt, ist die gerechnete Führung: der Bestand, der sich aus den Buchungen selbst ergibt, die monatliche Bestandsprüfung, die Plausibilitätsprüfung vor der Herstellung, das Herstellungsprotokoll danach und das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung. Eine Lizenz der Stufe Basis, die eine Kartei oder ein Protokoll bereits angelegt hat, behält beides: Fortschreiben, Stornieren und Wiederaufnehmen bleiben möglich, und abgewiesen wird erst nach einer Übergangsfrist allein der neue Vorgang.

Das Kleingedruckte, ausgeschrieben

Wann sich Verbund lohnt. Sobald eine Leitung mehrere Betriebsstätten führt und diese ein gemeinsames, zentral gepflegtes Qualitätsmanagementsystem teilen sollen: ein Handbuch, an jedem Standort örtlich angepasst, statt eines getrennten Systems je Apotheke. Abgerechnet wird je Betriebsstätte, die erste ist im Preis, jede weitere zum selben Satz; die Zahl der Arbeitsplätze ist nicht begrenzt. Für die einzelne Apotheke genügt Professionell.

Wenn das Kontingent aufgebraucht ist. Dann ruht allein die Formulierungshilfe bis zum nächsten Monat. Katalog, Musterfassungen, Nachweise, Register und Berichte bleiben unberührt. Nicht verbrauchte Einheiten verfallen nicht; angespart wird bis zur dreifachen Monatsmenge. Die Formulierungshilfe lässt sich auch dauerhaft abschalten, ohne dass am übrigen Programm etwas fehlt.

Erst erproben, dann entscheiden. Offizinwerk lässt sich 30 Tage kostenlos als Demo erproben: den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen. Die vollständigen Verfahrensanweisungen und der Export kommen mit der bezahlten Lizenz. Den Zugang richten wir nach der Bestellung ein, sobald die Betriebsstättennummer geprüft ist. Nach Ablauf wird nichts automatisch abgebucht; die im Testzeitraum angelegten eigenen Inhalte bleiben beim Übergang in eine Lizenz erhalten. Wird keine Lizenz bestellt, endet der Zugang, ohne dass Kosten entstehen. Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer, je Betriebsstätte. Die Lizenz läuft in beiden Zahlweisen zwölf Monate; die monatliche Zahlweise ändert den Zahlungsrhythmus und nicht die Laufzeit. Die jährliche Zahlweise ist bis zu zwei Monatsbeiträge günstiger: 60 Euro in der Stufe Basis, 120 Euro in Professionell, 192 Euro im Verbund.

An wen abgegeben wird. Offizinwerk wird ausschließlich an Apothekenbetreiber abgegeben. Die Bestellung verlangt deshalb die Betriebsstättennummer der Apotheke; ein Angebot an Verbraucher besteht nicht. Was sonst gilt, steht in den Nutzungsbedingungen.

Häufige Fragen

Fragen vor dem Kauf, auch die unangenehmen

Ein Qualitätsmanagementsystem kauft man für Jahre. Hier stehen die Fragen, die im Verkaufsgespräch gern übergangen werden, mit der Antwort, die auch dann noch gilt, wenn der Pharmazierat im Raum steht.

Wie läuft der Testzeitraum?

Sie erproben Offizinwerk 30 Tage lang kostenlos als Demo. Sie sehen den ganzen Pflichtenkatalog — alle Titel, Bereiche und Rechtsgrundlagen — und fünf vollständige Musterfassungen als Kostprobe. Die übrigen Verfahrensanweisungen und die Nachweisformulare sind in der Demo noch ohne Inhalt, und der Export ist im Testzeitraum gesperrt; beides kommt mit der bezahlten Lizenz. Den Zugang erhalten Sie über die Bestellung: Sobald die Betriebsstättennummer geprüft ist, wird der Testzugang eingerichtet.

Drei Stücke sind in der Demo ebenfalls verkleinert, damit hier nichts verspricht, was die Demo nicht zeigt: Der Revisionsordner führt je Kapitel zwei Sollzeilen, zusammen 30 der 349; von den 65 Pflichtunterweisungen sind drei ausgearbeitet; und die Formulierungshilfe hat im Testzeitraum 100 Einheiten für die ganzen dreißig Tage, nicht das Einrichtungskontingent und nicht die Monatsmenge einer Stufe. Mit der Lizenz liegt jedes dieser Stücke vollständig vor.

Nach dreißig Tagen wird nichts automatisch abgebucht. Entscheiden Sie sich für eine Lizenz, holt das Programm die vollständigen Inhalte, und alle im Test angelegten eigenen Daten bleiben erhalten. Bestellen Sie nicht, endet der Zugang; Ihre verschlüsselten Inhalte bleiben im Tresor und sind nach dem Erwerb einer Lizenz wieder erreichbar.

Was passiert bei einer Besichtigung durch den Pharmazierat?

Angekündigt wird sie selten. Zuerst wird nach Urkunden gefragt: Erlaubnis, Abnahmebescheinigung, Handelsregisterauszug, Versicherungsschein. Dafür steht der Revisionsordner bereit, der zu jeder Unterlage auch den Ablageort führt. Danach wird nicht das System als Ganzes geprüft, sondern ein einzelner Vorgang, rückwärts: Gibt es dazu eine Verfahrensanweisung, war sie zu diesem Zeitpunkt gültig, und hat die handelnde Person sie zur Kenntnis genommen? Diesen Pfad bedient der Prüfmodus. Was der Prüfer mitnehmen will, geht als Archiv auf einen Stick, jede vom Programm gesetzte Datei als PDF/A.

Rechnen Sie damit, dass derselbe Termin auch den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz berührt: Viele Pharmazieräte tragen diese Fragen als Multiplikatoren der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in die Apotheke. Der Ordner führt diesen Teil in einem eigenen Kapitel, in der Reihenfolge einer Begehung.

Was Offizinwerk nicht kann: dafür sorgen, dass in der Apotheke auch so gearbeitet wurde, wie es in der Anweisung steht. Eine Besichtigung besteht man mit der Praxis, nicht mit dem Ordner. Das Programm sorgt dafür, dass die Praxis belegbar ist.

Erfüllt meine Apotheke mit dem Kauf § 2a der Apothekenbetriebsordnung?

Nein, und jeder Anbieter, der das behauptet, führt Sie in die Irre. § 2a verlangt ein Qualitätsmanagementsystem, das Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten dieser Apotheke entspricht. Ein gekauftes Programm kann diese Tätigkeiten nicht kennen und nicht verantworten.

Was Offizinwerk liefert, ist die Vorarbeit: den vollständigen Katalog der Pflichten mit Fundstelle, zu jeder eine Musterfassung, die den Rechtsstand abbildet, die Formulare für die Nachweise und die Fristen dazu. Sie lesen, ändern, wo es abweicht, und geben frei. Erst das ist Ihr Qualitätsmanagementsystem. Der Unterschied zum leeren Blatt ist erheblich, der Unterschied zur eigenen Verantwortung ist keiner.

Bekommt der Prüfer einen eigenen Zugang zu unseren Daten?

Nein, und das ist Absicht. Auf unserem Server gibt es kein Konto für Fremde. Ein solcher Zugang müsste eingerichtet, überwacht und nach dem Termin wieder entzogen werden, und er stünde im Widerspruch zu der Zusage, dass niemand außer der Apotheke ihre Inhalte lesen kann.

Stattdessen erzeugen Sie im Prüfmodus eine Lesemappe: ein in sich geschlossenes Archiv mit dem Revisionsordner, den hinterlegten Unterlagen und einem Inhaltsverzeichnis. Der Prüfer öffnet es an seinem eigenen Rechner, ohne Zusatzprogramm. Das Deckblatt trägt ein Wasserzeichen und nennt die empfangende Stelle, die ausgebende Person, den Tag der Erzeugung und ein Ablaufdatum, nach dem die Mappe als überholt gilt. Es wird nichts an Dritte übertragen, und die Mappe trägt ein Verzeichnis aller Dateien mit Prüfsummen; eine nachträgliche Änderung am Archiv lässt sich damit nachweisen.

In der Lesemappe liegen der Revisionsordner und die dort hinterlegten Unterlagen. Das Qualitätsmanagementhandbuch, die erfassten Nachweise und die Selbstinspektion gehören nicht dazu; dafür gibt es die Prüfmappe, die Sie auf Verlangen vorlegen.

Kann der Betreiber meine Daten lesen?

Nein, und zwar nicht aus Zusage, sondern weil das Verfahren es ausschließt. Alles, was in der Anwendung entsteht, wird auf dem Rechner der Apotheke verschlüsselt und erst danach übertragen. Der Schlüssel dafür entsteht aus dem Kennwort der Apotheke und verlässt deren Rechner nie. Auf dem Server liegen Handbuch, Nachweise, Maßnahmen und Schulungen auch im laufenden Betrieb nur als unlesbarer Block. Der Betreiber kann sie nicht lesen, nicht durchsuchen und nicht auswerten, auch dann nicht, wenn er wollte, und auch dann nicht, wenn ihn jemand dazu zwänge.

Eine Ausnahme gilt für den KI-Assistenten, und nur in dem Augenblick, in dem Sie ihn aufrufen. Damit er einen Abschnitt umformulieren kann, geht dieser Abschnitt zusammen mit Ihrem Auftrag und allgemeinen Angaben zum Betrieb (Tätigkeiten, Zahl der Mitarbeitenden je Rolle, Geräte, Aufstellorte) über den Server an den Anbieter des Sprachmodells. Der Server hält diesen Text dabei nur im Arbeitsspeicher und legt ihn nicht ab; festgehalten werden allein Umfang und Kosten der Anfrage. Name und Ort der Apotheke, die Leitung und die Namen der im Programm erfassten Personen ersetzt Ihr Arbeitsplatz vorher durch Platzhalter und setzt sie in der Antwort wieder ein; weder der Server noch der Anbieter bekommt sie zu sehen. Namen, die nur im Text stehen, erkennt das Programm nicht. Geben Sie dem Assistenten deshalb keinen Text mit Patientendaten. Wer den Assistenten nicht nutzt, schickt nichts davon hinaus.

Was der Betreiber kennt, sind die Angaben aus Ihrer Bestellung: Name und Anschrift der Apotheke, die E-Mail-Adresse des Zugangs und die Lizenzdaten. Ohne die ließe sich keine Rechnung schreiben. Ein Kennwort kann er nicht zurücksetzen, weil er es nicht kennt und aus dem Gespeicherten nicht herleiten kann.

Einen Weg nach außen gibt es, und er liegt allein in Ihrer Hand: die Rückmeldung an uns. Dazu können Sie Freitext und ein Bildschirmfoto der Ansicht mitschicken, in der Sie gerade arbeiten. Sie lösen das aus, Sie sehen vor dem Absenden, was mitgeht, und ohne diesen Schritt verlässt kein Inhalt Ihren Rechner.

Und wenn wir das Kennwort verlieren?

Dann hilft der Wiederherstellungsschlüssel, den die Anwendung bei der Einrichtung einmalig anzeigt. Drucken Sie ihn aus und bewahren Sie ihn getrennt vom Kennwort auf, etwa im Tresor der Apotheke. Ein Kennwortspeicher auf demselben Rechner ist keine getrennte Aufbewahrung.

Sind Kennwort und Wiederherstellungsschlüssel beide verloren, sind die Inhalte endgültig unlesbar, auch für den Betreiber. Das ist die Kehrseite derselben Eigenschaft, die verhindert, dass er mitliest. Wir sagen es lieber vorher als hinterher.

Wo liegen meine Daten?

Zuerst auf den Rechnern der Apotheke. Die Anwendung ist eine Windowsanwendung und arbeitet auch ohne Verbindung weiter. Der Abgleich holt Katalog und Musterfassungen vom Server und legt dort eine verschlüsselte Kopie Ihrer Inhalte ab. Sie trägt den Gerätewechsel und, ab der Stufe Professionell, den zweiten Arbeitsplatz: Basis hat einen. Beim Gerätewechsel ist ein Handgriff nötig, weil die alte Installation ihren Platz noch sechzig Tage hält; vorher geben wir ihn auf Zuruf frei.

Der Server steht in Deutschland. Die Platte ist als Ganzes verschlüsselt, und die Datensicherungen sind es ein zweites Mal, gegen einen öffentlichen Schlüssel, dessen geheimer Teil nicht auf dem Server liegt. Der Server kann seine eigenen Sicherungen also nicht lesen. Ihre Inhalte stecken darin in jedem Fall nur als der Block, den Ihr Kennwort verschlüsselt hat.

Was passiert, wenn ich kündige?

Alles, was Sie angelegt haben, lässt sich jederzeit vollständig ausgeben: das Handbuch am Stück, jede Anweisung einzeln, Nachweisbuch, Register, Selbstinspektion und Schulungsplan, jede vom Programm gesetzte Datei als PDF/A und zusammen in einem Archiv; Originale, die Sie beigelegt haben, bleiben, wie sie sind. Das ist keine Zusatzleistung und kostet nichts. Ziehen Sie diese Ausgabe, solange die Lizenz läuft.

Danach endet der Zugang zur Anwendung. Die ausgegebenen Dateien bleiben Ihnen und sind ohne Offizinwerk lesbar, denn PDF/A ist dafür gemacht: Bei Blutzubereitungen beträgt die Aufbewahrungsfrist dreißig Jahre. Die Einzelheiten zu Laufzeit und Kündigung stehen in den Nutzungsbedingungen.

Schreibt die künstliche Intelligenz mein Handbuch?

Nein. Der fachliche Inhalt einer Verfahrensanweisung stammt aus dem redaktionell erarbeiteten Katalog, nicht aus einem Sprachmodell. Der Assistent formuliert eine vorhandene Musterfassung auf Ihre Apotheke um und bezieht dabei Tätigkeiten, Räume, Geräte und Personalstruktur ein, die Sie im Betriebsprofil hinterlegt haben.

Der Vorschlag wird angezeigt, nicht eingesetzt. Sie lesen ihn, ändern ihn und zeichnen ihn. Übertragen wird ausschließlich der Abschnitt, den Sie dafür freigeben. Wollen Sie die Formulierungshilfe gar nicht, schalten Sie sie ab; am übrigen Programm fehlt dann nichts.

Brauche ich eine Zertifizierung?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Vorgeschrieben ist das Qualitätsmanagementsystem selbst, seit 2012 nach § 2a der Apothekenbetriebsordnung. Interessant wird eine Zertifizierung dann, wenn ein Vertragspartner sie verlangt, etwa einzelne Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen oder die Präqualifizierung für Hilfsmittel.

Die Anwendung prüft Ihr System gegen das, was eine Zertifizierungsstelle sehen will, und nennt die offenen Punkte. Diese Zahl ist eine Selbsteinschätzung aus Ihren eigenen Daten. Über die Zertifizierung entscheidet allein die Zertifizierungsstelle, die vor Ort prüft, Mitarbeitende befragt und Stichproben zieht.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Der technische Teil ist an einem Vormittag erledigt: Anwendung installieren, Stammdaten eintragen, Betriebsprofil festlegen, Team erfassen, Katalog abgleichen, Handbuch als Entwurf anlegen. Eine geführte Liste führt durch diese Schritte und hakt ab, was von allein erledigt ist.

Der fachliche Teil dauert länger, und das soll er. Jede Anweisung einmal zu lesen, zu prüfen und zu zeichnen ist die Arbeit, die aus einer Vorlage Ihr Handbuch macht. Verteilen Sie sie über Wochen und nehmen Sie dabei die Reihenfolge des Programms, sind Sie schneller fertig als jemand vor einem leeren Blatt.

Was passiert, wenn sich ein Gesetz ändert?

Der Server prüft 343 Rechtsquellen, fast alle täglich. Den amtlichen Wortlaut einer Verkündung im Bundesgesetzblatt ruft er selbst ab, zerlegt ihn in seine Änderungsbefehle und ordnet jeden Befehl den Pflichten zu, deren Norm er berührt. Eine Änderung wird belegt und redaktionell gesichtet, bevor sie überhaupt ausgespielt wird, und erst nach Freigabe und Zeichnung erreicht sie die Apotheken. Beim nächsten Abgleich sehen Sie nicht nur, dass sich etwas geändert hat, sondern welche Ihrer Dokumente davon berührt sind, weil jede Anweisung an der Pflicht hängt und jede Pflicht an ihrer Fundstelle.

Ob und wie Sie eine Anweisung daraufhin ändern, entscheiden Sie. Das Programm ändert kein freigegebenes Dokument von sich aus. Es legt die Sache auf Wiedervorlage und lässt sie dort liegen, bis eine Entscheidung getroffen ist.

Ein Beispiel aus dieser Fassung: Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen wurde am 21. September 2026 verkündet und trat am 22. September 2026 in Kraft. Der Katalog führt sie nach dem verkündeten Wortlaut; die neue Regelung der Dienstbereitschaft, die erst ab dem 1. Januar 2027 gilt, steht dort als künftiges Recht. Umgekehrt wird nichts als geltendes Recht ausgegeben, dem noch eine Rechtsverordnung fehlt; solche Fälle bleiben ein Vormerk im Rechtsmonitor, bis sie anwendbar sind.

Muss alles am Bildschirm geführt werden?

Nein. Jedes der 744 Nachweisformulare lässt sich leer ausdrucken und von Hand führen, etwa der Temperaturbogen am Kühlschrank. Sie tragen die Werte später nach oder heften den Bogen ab und verweisen darauf. Beides ist zulässig, solange am Tag des Vorgangs erfasst wird.

Wie kommen wir an die Installationsdatei, und was gilt, wenn der Verweis abgelaufen ist?

Mit dem Lizenzschlüssel kommt ein Verweis, der unmittelbar zur Datei führt. Er gilt eine Frist und eine Zahl von Abholungen, die der Anbieter einstellt, und er führt stets zur jeweils veröffentlichten Fassung, nicht zu der, die am Tag der Bestellung aktuell war.

Ist er abgelaufen oder aufgebraucht, führt der Menüeintrag Programm abholen in den Abholbereich. Dort geben Sie Ihren Lizenzschlüssel ein und erhalten dieselbe Datei; ein Konto brauchen Sie dafür nicht. Die Seite sagt bei einer Abweisung den Grund — abgelaufen, aufgebraucht, gesperrt oder durch eine neue Fassung abgelöst — und nennt den Weg weiter. Einen zusätzlichen Arbeitsplatz richten Sie mit derselben Datei von dort ein.

Nimmt uns die Tagesprüfung die Verantwortung für einen Rückruf ab?

Nein. Das Programm holt die Meldungen, bereitet sie auf, rechnet aus Ihren erfassten Packungen eine Bewertung und hält fest, wer wann durchgesehen hat. Ob eine Packung betroffen ist, entscheidet der Blick in das Regal, und ob eine Maßnahme ausreicht, entscheidet pharmazeutisches Personal. Wo etwas ungeklärt bleibt, sagt das Programm „bitte prüfen“ und niemals „nicht betroffen“ — und es nimmt den Abschluss eines Vorgangs nicht an, solange eine Packung ungeklärt ist.

Zwei Grenzen gehören dazu. Liefert eine Quelle die Chargenbezeichnungen nicht mit, fehlen sie, und die Meldung sagt es; die Apotheke muss dann selbst nachsehen. Und glückt an einem Tag kein Abgleich, steht das als ausdrückliches Ja oder Nein im Tagesnachweis, damit eine leere Arbeitsliste nicht mit einem ruhigen Tag verwechselt wird.

Wir haben bereits einen Ordner. Fangen wir bei null an?

Nein. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: das Handbuch als Entwurf anlegen lassen und die eigenen, bereits gelebten Abläufe hineinschreiben, wo sie von der Musterfassung abweichen. Was in Ihrem Ordner gut ist, bleibt gut; es steht danach nur an einer Stelle, hängt an der richtigen Pflicht und trägt eine Fassungsnummer.

Die Pflicht, die nach dem Umstieg fehlt, steht meist gar nicht in der Apothekenbetriebsordnung, sondern im Arbeitsschutz oder im Medizinprodukterecht. Daran hat in der Apotheke nie jemand gedacht.

Ihre bisherigen Unterlagen müssen Sie dafür nicht abschreiben: Der Assistent liest sie und schlägt vor, welche Angaben daraus in das neue System gehören. Wie das abläuft und was dabei ausdrücklich nicht übernommen wird, steht im Abschnitt Der Umstieg.

Bestellung

Bestellen, 30 Tage erproben, dann entscheiden

Mit der Bestellung wird noch keine Zahlung ausgelöst. Jede Bestellung wird von Hand geprüft; danach richten wir einen Testzugang ein. So ist sichergestellt, dass die Lizenz der bestellenden Apotheke und ihrer Betriebsstättennummer zugeordnet ist.

  1. Bestellung übermitteln

    Sie füllen das Formular aus. Eine Eingangsbestätigung erscheint unmittelbar auf dieser Seite.

  2. Prüfung und Testzugang

    Angaben und Betriebsstättennummer werden geprüft, in der Regel innerhalb eines Werktages. Danach erhalten Sie Ihren Testzugang.

  3. 30 Tage erproben

    Sie erkunden den ganzen Pflichtenkatalog und Beispielanweisungen. Sie installieren die Windowsanwendung, legen das Betriebsprofil an und richten Ihre Apotheke ein. Die vollständigen Anweisungen und der Export kommen mit der bezahlten Lizenz. Es wird nichts abgebucht.

  4. Übernahme in eine Lizenz

    Entscheiden Sie sich, erhalten Sie Rechnung und Lizenzschlüssel für die gewählte Stufe. Die im Test angelegten Inhalte bleiben erhalten. Ohne Bestellung endet der Zugang, ohne dass Kosten entstehen.

Fragen vor der Bestellung beantworten wir unter info@offizinwerk.de. Wir antworten an Werktagen, in der Regel am selben Tag.

Netto, zuzüglich Umsatzsteuer, je Betriebsstätte.
Ab zwei gilt Verbund, bis zu vier je Lizenz.
Es entstehen keine Kosten, bevor die Rechnung vorliegt.

Kontakt

Fragen, Angebote und Fehlermeldungen erreichen uns über dieses Formular.

Jede Nachricht wird von einem Menschen gelesen und beantwortet, an Werktagen in der Regel am selben Tag. Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer; diese Nummer steht im Betreff unserer Antwort, damit der Austausch beieinander bleibt.

  • Frage zum Programm. Alles zu Katalog, Nachweisen, Lizenzstufen und Einrichtung. Fragen vor einer Bestellung gehören ebenfalls hierher.
  • Fehlermeldung. Was im Programm nicht arbeitet, wie es sollte. Arbeiten Sie bereits mit Offizinwerk, ist der Weg über die Rückmeldung im Programm der bessere: Sie trägt Ansicht, Fassung und Ablaufspur von selbst mit.
  • Angebot. Zuschriften von Anbietern. Wir antworten, aber regelmäßig mit einer Absage.
  • Sonstiges. Alles, was in keine der drei Gruppen passt.

Eine Anlage nimmt das Formular nicht an. Senden Sie Unterlagen erst, wenn wir danach fragen; die Adresse steht dann in unserer Antwort und im Impressum.

Höchstens 4000 Zeichen. Eine Anlage nimmt das Formular nicht an.
Die Angaben gehen an den Anbieter und nicht an Dritte.